Kassenanschlag wird freigegeben – Beförderungen möglich

In einem Gespräch zwischen dem Bundespolizeipräsidium Potsdam unter Leitung von Abteilungsleiterin Ulrike Meuser und den Vetretern des Bundespolizei – Hauptpersonalrates, Josef Scheuring und Martin Schilff  am 05. Februar 2009 in Potsdam wurde der Kassenanschlag für die Restbeförderungen aus 2008 schlußabgestimmt. 

Zusammen mit den, in den zurückliegenden Monaten entstandenen Ruhestandsdaten sind damit für die Bundespolizei aktuell 930 Beförderungen umsetzbar.  Im Abstimmungsgespräch wurde auch vereinbart, die aus dem Attraktivitätsprogramm geschaffenen und und verfügbaren freien PK und gegebenenfalls auch POK – Planstellen für Beförderungen vom POM zum PHM und vom PHM zum PHM mit Zulage zu nutzen.

Damit werden die Beförderungsmöglichkeiten für den mittleren Polizeidienst deutlich erhöht. Die Beurteilungen in der Bundespolizei sind bis auf die Direktion Bad Bramstedt jetzt alle freigeben. Dort wird die Freigabe jetzt kurzfristig erfolgen.  Aus dem Haushalt 2009 sind für die Bundespolizei im Jahr 2009 weitere 2050 Beförderungen möglich, die auch in den nächsten Monaten freigegeben werden.

Im Zuge dieser Zuweisung müssen auch Beförderungsmöglichkeiten für Verwaltungsbeamte auf Grundlage des Gespräches mit Bundesinnenminster Dr. Schäuble vom 10. Dezember 2008 zur Verfügung gestellt werden. Auch bei diesem zweiten Beförderungskontingent werden Stellen PK und gegebenenfalls POK für Beförderungen im mittleren Dienst zur Verfügung gestellt.

“ Weiter gehen wir davon aus, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch die erforderlichen, weiteren Planstellenhebungen u. a. im Bereich der Bereitschaftspolizei, den Krim-B und bei den Spezialverbänden durchgeführt sind“, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei in Berlin.

Quelle: www.gdp-bundespolizei.de

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