Herbsttagung der GdP-Tarifgruppe Koblenz in Fulda

Hans-Gerd Müller mit Thomas Bühler rechts)
Hans-Gerd Müller mit Frank Bühler (rechts)

Am 12. und 13. Oktober 2016 fand – bereits traditionell – die gewerkschaftpolitische Herbsttagung der Tarifgruppe der Direktionsgruppe (DG) Koblenz der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unter der Leitung von Hans-Gerd Müller statt. Als Veranstaltungslokal wurde dieses Mal das Parkhotel in der Dom- und Barockstadt Fulda ausgewählt. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren diejenigen Kolleginnen und Kollegen aus den Kreisgruppen im Zuständigkeitsbereich der Direktionsgruppe Koblenz  eingeladen, die auch für das Tarifwesen Verantwortung tragen.

Die Nachbetrachtung der Tarifrunde 2016 für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber, die Auswertung und Analyse der Personalratswahlen im Bereich der Bundespolizei im Mai 2016, standen neben weiteren gewerkschaftlichen Themen auf der umfangreichen Tagesordnung.

Das erzielte Ergebnis der Tarifrunde 2016 fand bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich Zustimmung, obwohl die Forderung nach einem Mindestbetrag / Sockelbetrag –zur Stärkung der unteren Einkommensgruppen – nicht erfüllt werden konnte und im Bereich der VBL-West bis 2018 zusätzliche Arbeitnehmerbeiträge zur Umlage erhoben werden. Dass die Laufzeit wieder für zwei Jahre abgeschlossen wurde, ist der unabdingbaren Forderung der Arbeitgeberseite geschuldet, die keine parallel stattfindenden Tarifverhandlungen mit den Ländern und dem Bund / kommunalen Arbeitgeber führen wollen.

Bei den Personalratswahlen in der Bundespolizei im Mai 2016 bei der Gruppe der Arbeitnehmer konnte, wie auch schon im Jahr 2012, im Geschäftsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz nicht nur die höchste Wahlbeteiligung, sondern in allen Stufen der Personalvertretungen auch das beste Wahlergebnis erzielt werden. So lag die Wahlbeteiligung bei der Bundespolizeidirektion Koblenz (GPR)  bei 78,57 Prozent. Die Gewerkschaft der Polizei konnte bei der Wahl zum Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) beim Bundesministerium des Innern 85,87 Prozent, zum Bezirkspersonalrat beim Bundespolizeipräsidium Potsdam 81,91 Prozent und zum Gesamtpersonalrat bei der Bundespolizeidirektion Koblenz (GPR) 86,17 Prozent, erzielen. Bei den Wahlen der örtlichen Personalräte der nachgeordneten Bundespolizeiinspektionen und beim Stab der Bundespolizeidirektion Koblenz konnten die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei den Listen der Arbeitnehmer alle möglichen Sitze für sich gewinnen. Hans- Gerd Müller bedankte sich nochmals recht herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Kreisgruppen für die Unterstützung, da nur mit deren Hilfe das herausragende Ergebnis ermöglicht werden konnte.

Auf dieses Ergebnis sind wir stolz, denn es spiegelt die breite Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen für die bisherige gewerkschaftliche und personalrätlichen Tätigkeit wider. Trotzdem heißt es, sich nicht auf dem guten Ergebnis auszuruhen, sondern getreu dem Motto „Nach der Wahl – ist vor der Wahl“ die begonnene Arbeit zum Wohl der Kolleginnen und Kollegen fortzuführen. So konnte bereits in der noch jungen Legislaturperiode ein weiterer Erfolg erzielt werden. Im Geschäftsbereich der Bundespolizeidirektion Koblenz gelang es erstmals die Verkürzung des Stufenaufstieges gemäß § 17 Abs. 2 TVöD „Allgemeine Regelungen zu den Stufen“ zu realisieren. Ein ausführlicher Bericht hierzu erfolgte schon in der Deutschen Polizei, Ausgabe September 2016.

Den Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten.

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte mit Frank Bühler (rechts im Bild) ein kompetenter Referent aus der Abteilung Kundenmanagement der VBL Karlsruhe gewonnen werden, der umfassend und informativ zu dieser komplexen Thematik referierte. Insbesondere stelle er die aktuellen Veränderungen dar und beantwortete im Anschluss an seinen Vortrag spezielle Fragen aus dem Teilnehmerkreis.

Zur VBL:

Angesichts der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland muss sich die Altersvorsorge auf mehrere Säulen stützen. Deshalb ist betriebliche Altersversorgung heute wichtiger denn je. Dafür steht die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung sind die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Altersversorgung VBLklassik ist für alle Tarifbeschäftigten von Bund und Ländern (außer Hamburg und Saarland) obligatorisch. Sie ist speziell auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten.

Zur Historie der VBL:

Die VBL wurde 1929 in der Weimarer Republik unter dem ursprünglichen Namen Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Anfang der 50er Jahre bekam die VBL ihren Namen und zog nach Karlsruhe. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1997 die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern eingeführt. Von 1967 bis 2001 galt für die Zusatzrenten im öffentlichen Dienst das Gesamtversorgungssystem: Die Summe aus gesetzlicher Rente plus Zusatz-versorgung sollte in etwa den Beamtenpensionen entsprechen. Mit dem Altersvorsorgeplan 2001 haben die Tarifvertragsparteien das Recht der Zusatzversorgung grundlegend reformiert. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde durch ein neues, modernes Betriebsrentensystem nach dem Punktemodell abgelöst.

In den alten Bundesländern finanzieren Versicherte und beteiligte Arbeitgeber die VBLklassik noch im Umlageverfahren nach einem solidarischen Prinzip: Ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung fließen eingezahlte Gelder von Arbeitgebern und Beschäftigten unmittelbar in die Betriebsrenten. Mit der Reform der Zusatzversorgung im Jahr 2012 haben Tarifpartner und die VBL sich geeinigt, die VBLklassik langfristig auch kapitaldeckt zu finanzieren.

Die Höhe der Betriebsrente richtet sich nach der Anzahl der Versorgungspunkte. Je nach Alter und Entgelt erwirbt der Versicherte jährlich Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Versorgungspunkte nimmt die VBL sogenannte Altersfaktoren zur Hilfe. Je jünger der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, weil eine längere Verzinsung zu erwarten ist.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zusatzversorgung durch die VBL für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich eine unverzichtbare Säule in der Altersversorgung darstellt.

Im Rahmen der Veranstaltung wurde der Kollege Michael Schöndorf von der Kreisgruppe Rhein-Mosel verabschiedet, da er zukünftig bei der Bundespolizeiinspektion Bexbach verwendet wird und in die GdP Kreisgruppe Saarland wechselt.

Mit einem ausführlichen Erfahrungsaustausch zu aktuellen Angelegenheiten aus den Kreisgruppen und der Direktionsgruppe Koblenz klang die Veranstaltung aus.