Die Polizeizulage muss wieder Ruhegehaltsfähig werden

Meine Kolleginnen und Kollegen sind in ihrem Beruf seit Jahren extremen Belastungen ausgesetzt. Die „Überstundenberge“ häufen sich. Ein Ende ist vorerst nicht absehbar. Zudem steigt die Zahl der im Dienst angegriffenen und verletzten Kollegen stetig. Trotz steigender Krankenquote leistet jede Polizistin und Polizist einen anerkannt hohen persönlichen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und die Rechtsordnung in unserem Staat.

Die gegenwärtige Versorgungssituation wird dem nicht gerecht und muss zügig korrigiert werden.
Diese anhaltenden Besonderheiten und Beschwernisse müssen sich auch in der Höhe der Versorgung auswirken.

Polizeibeamte mussten durch zahlreiche Gesetzesänderung diverse Sparbeiträge für die Haushalte leisten. So wurde u.a. das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld abgeschafft. Zusätzlich wurde ein weiteres Sonderopfer der Polizei abverlangt. Die die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wurde abgeschafft. Ein erheblicher Eingriff in die Versorgungssituation der Polizistinnen und Polizisten.

Der Freistaat Bayern und das das Land Nordrhein-Westfalen haben bei ihren Polizisten die u.a. die Ruhegehaltfähigkeit wieder eingeführt.

Es gibt keinen Grund für den Bund, diesen Schritt nicht zu gehen – aber viele gute Gründe, es zu tun.