Gewerkschaft der Polizei setzt sich durch: BEREITSCHAFT ZÄHLT 1:1

Jahrelang hat die Gewerkschaft der Polizei dafür gekämpft:

Ein niedersächsischer Kollege hatte vor vielen Jahren deshalb geklagt und sich vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg durch die Geschäftsführerin des Landesbezirks Niedersachsen der Gewerkschaft der Polizei, Jana Herzog, vertreten lassen – nun ist es nach der Anrufung der Bundesverwaltungsgerichtes durch das BMI auch für BundespolizistInnen endlich geltendes Recht und somit der Erfolg von Jana und der GdP:

BEREITSCHAFT ZÄHLT 1:1

Alle Bereitschaftsdienst, die ab dem 17.11.2016 (Datum des BVerwG-Urteils) geleistet wurden, werden 1:1 durch Freizeit ausgeglichen.

Für eine rückwirkende Anwendung dieser Entscheidung und die entsprechende Berücksichtigung bei einheitlichem Freizeitausgleich gem. § 11 BPolBG werden wir weiter kämpfen!

WIR kämpfen für Euer Recht-

Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei