Nachhaltige Politik der Inneren Sicherheit!

Kommentar von Jörg Radek, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei

Eine Gesellschaft braucht eine gemeinsame Ordnung. Diese Ordnung ist Aufgabe des Staates. Außer den Reichsbürgern oder dem Schwarzen Block wird dies niemand bestreiten wollen. Die Umfragewerte bestätigen eine hohes Ansehen und Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Fähigkeiten der Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Doch die BürgerInnen nehmen auch die Schwäche des Staates bei der Durchsetzung von Recht und Ordnung wahr.

Das Ergebnis der Bundestagswahl ist auch eine Antwort darauf, dass das Politikfeld Innere Sicherheit in der Vergangenheit vernachlässigt wurde. Das ist deutlich ablesbar am Abbau von Personal, doch nicht daran allein: Vor 20 Jahren wurde entschieden, die Polizei von vielen Ordnungsaufgaben zu entlasten. Parallel begann ein Abbau an Verwaltungspersonal und eine Auslagerung von Aufgaben, z.B. Luftsicherheit oder Liegenschaftsverwaltung. Diese Aufzählung wäre unvollständig ohne die Erwähnung des Verkaufs von Bundesdarlehnswohnungen. Die Innere Sicherheit wurde betriebswirtschaftlich ausgerichtet. Das war nicht immer so.

Mit dem Aufkommen der außerparlamentarischen Opposition um 1967 entwickelte sich eine neue Form des Bürgerprotestes und des Demonstrationsgeschehens. Die Polizei begann sich auf den unfriedlichen Protest einzustellen. Anfang der 70er Jahre formierte sich der Terrorismus weltweit. Flugzeugentführungen, Geiselnahmen und Attentate forderten die Sicherheitsbehörden. Sie erlebten jedoch in dieser Zeit eine politische Führung mit klaren Vorstellungen für eine „wehrhafte Demokratie“. Das Bundeskriminalamt wurde gestärkt, der Bundesgrenzschutz sollte die Länderpolizeien stärker entlasten. Auf den Innenministerkonferenzen von 1972 und 1974 vereinbarten Bund und Länder ein „Programm für Innere Sicherheit“.

Im August 1972 trat das Bundesgrenzschutzgesetz in Kraft. Zur damaligen Zeit galt es als ein Gesetz, das einem bundeseinheitlichen Polizeigesetz am nächsten kam. Der Bundesgrenzschutz wurde dadurch in seinen Aufgaben an die Landespolizeien angeglichen. Mit dem Personalstrukturgesetz von 1976 wurden Ausbildung und Besoldungsstruktur angepasst. Es begann ein jahrelang andauernder Prozess, mit dem Ziel eine Polizei des Bundes zu schaffen.

Hans Dietrich Genscher, Wolfgang Schäuble (in seiner ersten Phase als Innenminister) und Otto Schily waren echte Verantwortliche: Sie verwalteten nicht die Innere Sicherheit, sondern sie gestalteten sie aktiv. Wolfgang Schäuble nutzte die Gunst der Stunde der Deutschen Einheit und schuf über das Aufgabenübertragungsgesetz einen weiteren Meilenstein für eine Polizei des Bundes. Mit dem Namen Otto Schily und dem von Jupp Scheuring, meinem Vorgänger, sind die Attraktivitätsprogramme und die Umbenennung des BGS in „Bundespolizei“ verbunden. Diese Umbenennung verankerte schließlich die Bundespolizei in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands.

Über all die Jahre hinweg, war die Politik für die Innere Sicherheit von Kontinuität geprägt. Das galt insbesondere nach dem Machtwechsel 1982. Die Führungskräfte im BGS hatten die Hoffnung, dass die polizeiliche Ausrichtung der sozial-liberalen Koalition rückgängig gemacht würde. Doch die CSU setzte fort, was SPD und FDP begonnen hatten. Es bestätigte sich für die 80er Jahre, was auch für das Jahrzehnt zuvor, im Prinzip für die gesamte Entwicklung in den Grundfragen der Inneren Sicherheit, galt: Sie wurde gestaltet durch eine stillschweigende Große Koalition. Welche Lehren sind daraus für die Gegenwart zu ziehen? Der gegenwärtige Terrorismus hat kaum etwas mit der Erscheinung der 70er Jahre gemein. Täter, Tatmittel und Tatmöglichkeiten haben sich verändert. Geblieben ist das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten.

Die öffentlich wahrnehmbaren Probleme der Bundessicherheitsbehörden sind das Ergebnis einer inzwischen seit Jahren anhaltenden politischen Führungslosigkeit: Es gibt keine gedankliche Linie für eine Weiterentwicklung. Immer mehr Aufgaben bei gleichzeitig weniger Personal und Geldverknappung – so lässt sich die Politik für die Bundespolizei zusammenfassen. Die Schaffung neuer Stellen durch die scheidende Bundesregierung diente lediglich dem Ausgleich der Ruhestandszahlen. Deshalb ist es nun wichtig, dass ein neues Kabinett fortführt, was durch die Impulse des Parlaments 2016 und 2017 begonnen wurde: Die Schere zwischen tatsächlichem Personal und Dienstposten zu schließen.

Doch dafür dürfen Sicherheitsaufgaben vom Parlament auch nur in dem Maße übertragen werden, wie sie von den Behörden auch tatsächlich geleistet werden können. Es braucht es eine moderne und praxistaugliche Ausstattung und Infrastruktur sowie neben den Vollzugskräften auch qualifiziertes Ausbildungs-, Verwaltungs- und Tarifpersonal.

Berge an Überstunden, die Fehlzeiten und der hohe Altersdurchschnitt sprechen eine deutliche Sprache. Die Ruhestandsdaten im gehobenen Dienst machen verkürzte und nicht längere Aufstiegsverfahren nötig. Für eine nachhaltige Politik der Inneren Sicherheit auf Bundesebene brauchte es zudem eine konsequente Einbeziehung des Zolls und des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Liste der aktuellen Herausforderungen und Baustellen ließe sich noch weiter fortsetzen.

Es kommt also viel zu auf die neue Bundesregierung und den neuen Bundesinnenminister. Wer frei von Gesinnung und verantwortungsvoll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Ordnung und den Rechtsstaat zurückgewinnen will, sollte Innere Sicherheit ganzheitlich und nachhaltig denken und danach handeln.

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei