GdP setzt sich für eine allgemeine Einführung des Oberschenkelholsters ein

Oberschenkelholster der Bereitschaftspolizei

Wir alle kennen es: Die Waffe drückt auf den Hüftknochen, teilweise ist das Tragen am Gürtel schlecht für die Haltung. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus den Dienststellen haben sich mit ihren Beschwerden, z.B. über schmerzende Druckstellen, an die GdP gewendet. Daher setzen wir uns gemeinsam mit unseren GdP-Vertretern im Bezirkspersonalrat für eine allgemeine Einführung des Oberschenkels ein.

Der Sachstand heute: Zurzeit haben nur die Bundesbereitschaftspolizei, die MKÜ, Hundeführer sowie Spezialkräfte ein Oberschenkelholster. In allen anderen Bereichen ist das Tragen selbst bei einer medizinischen Indikation nicht erlaubt. Der Arbeitgeber begründet dies damit, dass das Erscheinungsbild der Kontroll- und StreifenbeamtInnen sonst zu „martialisch“ wirke.

Unserer Ansicht nach eine veraltete Sichtweise, die sich dringend ändern muss. Auftrieb gibt uns dabei das Beispiel der GdP in der Landespolizei Schleswig Holstein. Dort soll nun das Oberschenkelholster eingeführt werden. Doch auch dort hat sich die Dienststelle erst nach der Intervention des „Rats der Fachleute für Gesundheitsschutz“ gebeugt. Wir bleiben dran!

Doch das Oberschenkelholster ist nur eine unserer zahlreichen Baustellen bei der Optimierung unserer Ausstattung und Bekleidung. Aktuell sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf bei unseren Einsatzmützen, bei der Frage der Bewaffnung und Schutzkleidung.

Ihr habt weitere Anregungen für uns? Dann schreibt sie uns an: agbekleidung@gdp-bundespolizei.de

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei