GdP Sachsen erzielt Erfolg bei der Altersversorgung von ehem. Volkspolizisten

Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung bestehen noch immer gravierende Gerechtigkeitslücken bei der Frage der Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten. Der GdP Sachsen sind nun Erfolge im Bereich der Anerkennung von Verpflegungs- und Bekleidungsgeld als Arbeitsentgelt für die Rentenberechnung gelungen:

Seit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 23. August 2007 – B 4 RS 4/06 R gab es die Möglichkeit, weitere Zahlungen als Arbeitsentgelt für die Rentenberechnung einzufordern. Diese Chance nahmen auch die Anspruchsberechtigten des Sonderversorgungssystems der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei, der Organe Feuerwehr und des Strafvollzuges gemäß Anlage 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG) wahr und stellten Anträge auf Überprüfung der Entgeltbescheide bei der Polizeiverwaltung des Freistaates Sachsen. Der Freistaat Sachsen lehnte bisher diese Anträge ab und es erfolgte ein jahrelanger Rechtsstreit vor den Sozialgerichten.

Das Sächsische Landessozialgericht erkannte mit den Urteilen vom 23. Januar 2018 die Ansprüche von zwei Volkspolizisten auf Anerkennung des Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt für die Rentenberechnung an. Diese Urteile sind noch nicht veröffentlicht und rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundessozialgericht ist nicht zugelassen. Ob der Freistaat Sachsen dagegen Beschwerde einlegt, ist nicht bekannt.

Neben dem Land Brandenburg hat sich mittlerweile auch das Land Sachsen-Anhalt zur Anerkennung der genannten Zahlungen als Arbeitsentgelt entschieden. Auch hier war die GdP sehr aktiv.

Wie soll es nun in Sachsen weiter gehen?

Dazu liegt eine Antwort des Innenministers des Freistaates Sachsen auf die parlamentarische Anfrage des Vorsitzenden der Fraktion der Partei DIE LINKE, Dr. Gebhardt, zu dieser Problematik vom 21. Dezember 2017 vor. Hier betont Prof. Dr. Wöller, dass er noch weitere Urteile des Landessozialgerichtes abwarten will, bevor er eine Entscheidung zur Anerkennung des Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt trifft. Zwei Urteile liegen nunmehr vor.

Nach der Veröffentlichung und Rechtswirksamkeit der o.g. Urteile wird die GdP Sachsen ihre gewerkschaftlichen Möglichkeiten nutzen und darauf drängen, dass der Freistaat Sachsen der Rechtsprechung des sächsischen LSG nicht nur in den beiden Fällen als sogenannte Einzelfälle folgt, sondern alle Anträge und Widersprüche ohne weiteres Zuwarten im Interesse der vielen teilweise seit über 10 Jahren wartenden Betroffenen bearbeitet.

Schon gewusst? Auch der GdP-Bezirk Bundespolizei kämpft für ein Ende der Ungleichbehandlung.

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei