Status Quo nach den Koalitionsverhandlungen

Das Wahlvolk hat im September 2017 gesprochen. In der Folge hat keine Partei für sich eine alleinige Mehrheit erzielen können und ist somit auf Bündnispartner angewiesen. In langen Verhandlungen haben sich nun CDU/CSU und SPD auf politische Ziele geeinigt, die sie gemeinsam in dieser Wahlperiode erreichen wollen. Im Politikfeld der Inneren Sicherheit ist die personelle Stärkung der Sicherheitsbehörden ein vorrangiges Ziel. Aus dem Koalitionsvertrag geht diese politische Absicht eindeutig hervor.

Zur Umsetzung bedarf es aber eines Haushaltes. Den Haushalt zu beschließen ist eine der vornehmsten Aufgaben eines Parlaments. Haushaltsrecht ist Parlamentsrecht – also die Entscheidung darüber, wofür ca. 3,4 Mia. Euro für die Bundespolizei verwendet werden. Aus der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und der Ressortkompetenz des jeweiligen Bundesministers leitet sich die Organisationsgewalt ab. Sie gibt die Umsetzung der politischen Inhalte wieder und drückt die politische Führung des Staates aus. Organisationsveränderungen im Aufbau der Bundesbehörden unterliegen der Organisationsgewalt der Bundesregierung. Geschäftsordnungen oder Organisationspläne sind beispielsweise Mittel und Ausdruck dieser Organisationsgewalt aus der Gesamtheit der Kompetenzen einer Bundesregierung. Soweit die Theorie.

Die Realität sieht aber folgendermaßen aus: Die Umsetzbarkeit des politischen Willens möglicher Regierungspartner unterliegt dem Mitgliedervorbehalt der SPD. Die gegenwärtigen Möglichkeiten sind eingeschränkt, weil Deutschland kein vereidigtes Kabinett hat, sondern nur eins in der Geschäftsführung. Ein Haushalt für 2018 wurde nicht verabschiedet. Vom Verwaltungshandeln darf man erwarten, dass nach der Maßgabe der Anmeldungen von Stellen nun vorbereitet wird, wie diese Stellen möglicherweise verteilt werden.

Doch es steht ein Ministerwechsel bevor. Ein Bundesminister übt nicht nur die Aufsicht über die nachgeordneten Behörden aus, in eigener Verantwortung leitet und organisiert er seinen Geschäftsbereich. Wie er diesen gestaltet oder optimiert im Sinne der funktionsgerechten Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben einer Behörde, eines Amtes oder einer gesamten Organisation liegt in seiner Verantwortung. Wir können davon ausgehen, dass ein Politiker mit Kabinettserfahrung und aus der Praxis eines Ministerpräsidenten wie Horst Seehofer dieses Selbstverständnis hat und einbringen wird. Ein neuer Minister wird allein als Arbeitsnachweis seinen Geschäftsbereich prägen wollen. Bei dem zu erwartenden Anspruch des CSU-Parteivorsitzenden dürfen wir besonders gespannt sein.

Dieser Anspruch trifft auf die Notwendigkeit aus den Organisationsüberprüfungen. Wir werden das Schließen der Dienstpostenschere und die Überstunden, als Ausdruck der gestiegenen Arbeitsmenge, nicht aus dem Auge verlieren. Wir wollen weiterhin mehr tun, für die die schon da sind. Der erste Schritt war, dass zahlreiche unserer Lösungsvorschläge ihren Weg als politischen Willen in die Koalitionsverhandlungen gefunden haben und dort im Koalitionsvertrag schriftlich festgehalten wurden. Der nächste Schritt ist das Mitwirken, wenn es darum geht diese Lösungen zu gestalten und umzusetzen. Selbstverständlich werden wir auch für weitere Verbesserungen streiten, denn trotz der positiven Punkte im Koalitionspapier sind noch bei weitem nicht alle unsere Forderungen erfüllt. Wir sind bereit!

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei