In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner – der Polizeiversicherung AG – wurde der bestehende Unfallversicherungsschutz per 01.01.2010 deutlich verbessert.
Versichert sind neben erhöhten Versicherungssummen im Todes- und Invaliditätsfall nunmehr auch Bergungskosten, kosmetische Operationen sowie Kur- und Rehakosten. Ferner wurde die Grundinvaliditätssumme mit einer Progression von 250 Prozent versehen, so dass die Höchstinvaliditätsleistung künftig 2,5-fach (also 10.000 €!) erhöht ist.
Die neuen Summen betragen:
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3.000 € für den Todesfall
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4.000 € für den Invaliditätsfall mit Progression 250 %
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9.000 € bei gewaltsamen Tod im Dienst durch eine vorsätzliche Straftat eines Dritten
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5.000 € Bergungskosten
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5.000 € kosmetische Operationen
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500 € Kurkosten/ Rehakosten
Dieser Versicherungsschutz gilt nicht nur während des Dienstes, sondern auch in der Freizeit: und zwar weltweit! Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, so steht Ihnen Kollegin Diana Lühr (Organisations- und Servicegesellschaft – OSG) unter der Telefonnummer : 0211 – 7104 – 202 gerne zur Verfügung.