Voraberstattung von Mietkosten bei Praktika jetzt möglich

In vielen Bereich der Bundespolizei bringt die Einstellungsoffensive die MitarbeiterInnen an ihre Grenzen, da das Ausbildungs- und Verwaltungspersonal dafür nicht berechnet war und deshalb Mehrbelastungen und Probleme unvermeidlich wurden. Wir kämpfen deshalb weiter für eine Erhöhung des Personals an allen für die Ausbildung und die spätere Verwendung des Personalaufwuchses zuständigen Bereichen sowie für unbürokratische Lösungen.

Für die LaufbahnanwärterInnen, die zur Durchführung ihrer Praktika Wohnungen mieten müssen, ist jetzt durch die gemeinsamen Anstrengungen der Dienststelle und der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei, eine Entlastung erreicht worden:

Ab sofort kann das zustehende Übernachtungsgeld (Mietkosten) vor Beginn des Praktikums und Entstehen der Kosten beantragt und erstattet werden!

Zudem wurde ein Informationsblatt zur „Unterbringung während der Praktika“ erstellt, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind. Zukünfztig sollen in den Ausbildungsstätten auch auskunftsfähige AnsprechpartnerInnen in reisekostenrechtlichen Dingen eingesetzt werden.

 

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei