Frist für die Höhergruppierung auf Antrag für TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte um 6 Monate verlängert

In einem Rundschreiben hat das BMI den Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben. Eine wichtige Änderung ist die Verlängerung der Frist für die Höhergruppierung auf Antrag über den 31. Dezember 2014 hinaus bis zum 30. Juni 2015. Dadurch haben in den TV EntgO Bund übergeleitete Beschäftigte sechs Monate mehr Zeit, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. Weitere Änderungen betreffen vor allem die Stufenzuordnung von übergeleiteten Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9a sowie von Beschäftigten in einer individuellen Endstufe.

Hier das Rundschreiben:

RdSchr_20141021