Nach Ansicht der saarländischen Gewerkschaft der Polizei (GdP) gebietet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, seinen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten die freie Heilfürsorge als Wahlmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. In anderen Bundesländern können die Kolleginnen und Kollegen bis zum Ablauf des Jahres 20XX entscheiden, ob sie weiterhin privat versichert sein möchten oder die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen. Die Versicherungsleistungen der freien Heilfürsorge kann man mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Im Gegenzug sparen Anspruchsnehmerinnen und -nehmer im Jahr einen vierstelligen Euro-Betrag.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei