GdP-Senioreninfo zu Hinterbliebenenversorgung

Hinterbliebenenversorgung ist für Rentenempfänger sozialversicherungspflichtig In letzter Zeit vermehren sich die Anfragen von Hinterbliebenen, dass nach dem Tod des Ehepartners von der Hinterbliebenenversorgung Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssten. Zur Klarstellung, stirbt der pensionsberechtigte Ehepartner bekommt der hinterbliebene Ehepartner 60 Prozent der Pensionsbezüge. Diese werden dann allerdings als Einkommen gerechnet und werden weiterlesen GdP-Senioreninfo zu Hinterbliebenenversorgung