Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, in einem der am Donnerstag entschiedenen Verfahren gegen die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgeldes das Bundesverfassungsgericht anzurufen, erklärt Ingo Schlüter, stellvertretender Vorsitzender des DGB Nord: „Das Verwaltungsgericht hat heute deutlich gemacht, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Kürzung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten – vor allem in den unteren Besoldungsstufen – in Schleswig-Holstein hat.“ Die GdP prüft zwischenzeitlich mögliche Rechtsmittel gegen die abweisenden Urteile für ihre Kläger.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei