Roland Voss: GdP ruft Amazon dazu auf gegen ACAB – Artikel vorzugehen

Roland VossLiebe Kolleginnen und Kollegen,
für uns Polizeibeamte ist Abkürzung „A.C.A.B.“ eine Beleidigung und zudem Ausdruck tiefer Respektlosigkeit. Die Buchstaben stehen für „All Cops Are Bastards“, übersetzt: „Alle Polizisten sind Bastarde“.
Mit Recht haben sich unsere Kollegen mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gewendet.
Das Amtsgericht Saarbrücken verurteilte am 2. November 2015 einen 25-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 450,- EUR, da der Verurteilte trug bei einem Fußballspiel des 1. FC Saarbrücken – Eintracht Trier im April 2015 am Bahnsteig im Hauptbahnhof Saarbrücken ein Sweatshirt mit der Aufschrift „COP ACAB ANA“, erfolglos getarnt als Urlaubsgruß von der Copacabana, getragen hatte. Unsere Kollegen fühlten sich durch die Aufschrift beleidigt und zeigten den Mann an. Das Amtsgericht Saarbrücken sah nunmehr den Beleidigungstatbestand zum Nachteil der Polizeibeamten als erfüllt an.

Richtig und konsequent  haben unsere Kollegen gehandelt, denn die Parole hat ihren Ursprung in England, wo sich GdP_ZahnradStrafgefangene das Akronym als Protestzeichen tätowieren ließen. Auch in Deutschland ist die Abkürzung bei bestimmten Personengruppen beliebt und taucht vor allem im Hooligan-Milieu oder bei gewaltbereiten Demonstranten auf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich in der Vergangenheit eindeutig gegen alle Formen von „A.C.A.B“ positioniert.

Die Abkürzung ist eine Provokation. Wer mit dem Buchstabenkürzel A.C.A.B. auftritt, beleidigt ganz bewusst alle anwesenden Polizistinnen und Polizisten.

Das bedeutet glasklar, dass das Tragen solcher Kleidung keine Lappalie ist.

Daher ist es ebenso konsequent, dass sich die GdP an Amazon wendet. Im Amazon „marketplace“, dem Bereich in dem auch private Anbieter Produkte über die Plattform des Onlineversandhändlers Amazon verkaufen können, tauchen immer wieder Angebote, in der Regel Textilien, mit dem Aufdruck „ACAB“ oder beispielsweise „CopACABana“ auf.Mensch03

Die Gewerkschaft der Polizei hat nun amazon dazu aufgefordert, dagegen vorzugehen.

Vielfach sind es keine Privatpersonen, sondern Händler, die solche Kleidung anbieten, deren Sinn vor allem darin besteht, Polizeibeamte zu beleidigen. Man darf also auch eine Gewinnmaximierungsabsicht unterstellen.

Für die GdP ist es daher auch logisch, dass die Firma Amazon darauf hingewiesen wird, zu überdenken, ob sie diesen fragwürdigen Händlern die Marketplace-Plattform weiterhin zur Verfügung stellen will.

#GdP ‚MenschlichFairBesser

Euer Roland Voss

Mehr unter: www.gdp-bundespolizei.de