Bundesausreisezentren: Keine Zuständigkeit, kein Personal!

Für die GdP ist klar: Wir lehnen eine Übertragung von Bewachungsaufgaben, Freiheitsbeschränkungen und Betreuungsaufgaben in sogenannten „Bundesausreisezentren“ auf die Bundespolizei ab. Das hat der Bezirk Bundespolizei auch in einem Empfehlungsschreiben an die beteiligten Parteien der Koalitionsverhandlungen verdeutlicht.

Soweit mit „Bundesausreisezentren“ eine Verantwortungsübergabe für die letzten Tage oder Wochen des Aufenthalts von Ausreisepflichtigen von Behörden der Länder an Behörden des Bundes politisch vorgesehen sein sollte, in denen mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen eine Aufenthaltsbeendigung und ein Zuwarten für eine Ausreise bei Männern, Frauen und Kindern durchgesetzt werden soll, ist dies ausdrücklich keine Aufgabe für eine Polizeibehörde. Denn es liegen weder Strafverfolgungs- noch Gefahrenabwehraufgaben an.

Das Bundespolizeigesetz (BPolG) sieht eine Ingewahrsamnahme zur bloßen Durchsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und Ausreisepflichten nicht vor. Es liegt auch kein gesetzlich vorgesehener Fall der Verwendung zur Unterstützung eines Landes und kein Fall des polizeirechtlichen Gewahrsams vor.
Der Bundespolizei dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von Verfassung wegen keine neuen Aufgaben übertragen werden, die das Gepräge der Bundespolizei als eine Sonderpolizei zur Sicherung der Grenzen des Bundes verändern würden.

Die GdP plädiert daher dafür, dass der begonnene Bund-Länder-Konzentrierungs- und Koordinationsprozess, wie er sich in dem gebildeten „Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ (ZUR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bisher bewährt hat, dort auch weiter ausgebaut und personell verstärkt wird. Dies schließt eine weitere Verbesserung des Prozesses der Passersatzbeschaffung, der Entwicklung eines „Angebotsverfahrens“ der Länder an die ZUR für Abschiebehaftplätze und eine finanzielle Unterstützung des Bundes für personellen Mehraufwand der Länder zur Durchsetzung von Ausreisepflichten mit ein.

Diese Prozesse sind jedoch ausdrücklich keine Aufgaben, die bei der Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörde Bundespolizei anzusiedeln wären. Die Bundespolizei hat zudem, abseits der nicht bestehenden Zuständigkeiten und verfassungsrechtlichen Schranken, überhaupt keine Ressourcen für eine solche Aufgabe!

Es wäre absurd, weiteres Personal der Bundespolizei von den Binnengrenzen und der verfassungsrechtlich prägenden Grenzschutzaufgabe abzuziehen, um der Bundespolizei sodann Folgeaufgaben eines mangelhaften Grenzschutzes und einer Nichtdurchsetzung europäischen Rechts (Dublin III) in Form von „Bundesausreisezentren“ aufzubürden.


Aus der Presse:

WELT online: „Polizei kritisiert Arbeit in Asylzentren – „Sind keine Lagerwächter“

Deutschlandfunk24: AsylzentrenGewerkschaft der Polizei gegen Einsatz der Bundespolizei

Donaukurier: Debatte um Sicherung von Asyl- und Ausreisezentren

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei