Dritte Verhandlungsrunde mit gutem Ergebnis

Unsere GdP-KollegInnen heizten den Arbeitgebern vor der 3. Verhandlungsrunde ordentlich ein. Foto: Felix Bosdorf

Berlin. Vom 15. – 17. April 2018 fand die dritte Verhandlungsrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (öD) von Bund und VKA statt. Die Verhandlungen verliefen sehr langwierig. In den späten Abendstunden des dritten Verhandlungstages konnte schließlich ein gutes Ergebnis erzielt werden.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf durchschnittlich 7,5 % Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit verständigt. Unter dem Strich ist das die höchste Steigerung seit Jahren. Damit alle Beschäftigten in einem ausgewogenen Verhältnis von der Tariferhöhung profitieren, haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, in dieser Runde alle Tabellenwerte gesondert zu betrachten und einzeln anzuheben.

 

Der Tarifabschluss zusammengefasst:

• insgesamt durchschnittlich 7,5 % bei 30 Monaten Vertragslaufzeit
• bis zu 12 % mehr für Einsteiger (Stufe 1 aller Entgeltgruppen)
• rückwirkend zum 1. März 2018 im Schnitt 3,19 %
• ab 1. April 2019 im Schnitt 3,09 %
• ab 1. März 2020 im Schnitt 1,06 %
• zusätzlich gibt es rückwirkend zum 1. März 2018 für die Entgeltgruppen E 1 bis E 6 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro
• Angleichung der Jahressonderzahlung Ost in vier Schritten; diese werden für die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern schrittweise auf das Westniveau angehoben
• Auszubildende:
o die Entgelte erhöhen sich rückwirkend ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und ab 1. März 2019 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro
o ab dem 1. März 2018 wird wieder die Übernahmeregelung für Auszubildende in Kraft gesetzt
o der Urlaubsanspruch erhöht sich auf 30 Arbeitstage
• Die Regelungen der Altersteilzeit haben sich um die Laufzeit um 30 Monate bis zum 31. August 2020 verlängert.
• Im Bereich des Bundes wird zum 1. März 2018 eine Entgeltgruppe 9 c eingeführt.
zeit‐ und wirkungsgleiche Übernahme auf die Beamten
 

Die Erhöhungen folgen dabei drei Leitprinzipien:

– Berufseinsteiger und damit insbesondere junge Menschen erhalten höhere Gehälter (Stufe 1 aller Entgeltgruppen wird überproportional angehoben).
– Beschäftige in technischen, IT‐ und in sozialen Berufen, in denen das Gefälle zur Wirtschaft besonders groß ist, werden besser bezahlt.
– Die Kollegen machen mit den unteren und mittleren Gehältern einen Sprung, der an den geforderten Mindestbetrag heranreicht.

 
Hier einige Beispiele für die Veränderung der Tabelle aufgrund der entsprechenden Erhöhungen. Im Gesamtergebnis zeichnet sich ab, dass der von der Gewerkschaftsseite geforderte Mindestbetrag von 200 Euro annähernd erreicht wurde.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen die bei den Demonstrationen und Warnstreiks für die notwendige Durchschlagskraft gesorgt haben!

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei