„Es ist absolut begrüßenswert, dass die zunehmende Gewalt gegenüber Polizeibeamten als großes Problem anerkannt und nun unter anderem mit dem Gesetzesentwurf zur mobilen Videotechnik versucht wird, bestmöglichen Schutz für die Beamten zu erreichen“, so Jörg Radek, Vorsitzender der GdP in der Bundespolizei. Einzelne Passagen des Gesetzentwurfs sieht die Gewerkschaft jedoch noch kritisch. Laut GdP würden in Teilen datenschutzrechtliche Regelungen der Beamtinnen und Beamten nicht beachtet. Der Sinn und Zweck des Gesetzes in der derzeitigen Form könnte so ins Gegenteil verkehrt werden. Im Videoüberwachungsverbesserungsgesetz sieht die Gewerkschaft große Chancen für die Polizeiarbeit. „Damit können nun beispielsweise die An- und Abreise bei Sportveranstaltungen oder Versammlungen bei einer anzunehmenden hohen Gefahrenlage erstmals durchgehend dokumentiert werden. So würden auch die heutigen Lücken in den Zuständigkeiten zwischen Landes- und Bundespolizei gefüllt werden können“, so Radek, der am 6.3.2017 für die GdP in der Anhörung sprach.
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