Der Bezirk Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) befragte die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Situation und zur weiteren Entwicklung der Bundespolizei. In den August- und Septemberausgaben unserer Mitgliederzeitschrift Deutsche Polizei (Bezirksjournal Bundespolizei) wurden die Antworten zu unseren Wahlprüfsteinen bereits abgedruckt. An dieser Stelle wollen wir in einer zeitlichen Nähe zur Bundestagswahl am 27. September 2009 nochmals die einzelnen Antworten auf unserer Internetseite präsentieren.Zu unseren Fragen:
Frage 1: Welche zukünftigen Herausforderungen sehen Sie im Bereich der inneren Sicherheit und welche Rolle ordnen Sie der Bundespolizei bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu?
Frage 2: Die Bundespolizei hat derzeit einen Anteil gehobener Dienst von 25 %. Dieser Anteil soll bis 2013 auf 40 % erhöht werden. Die Bundespolizei liegt damit heute und in Zukunft mit ihrer Bezahlungsstruktur weit hinter dem Durchschnitt der Polizeien der Länder. Halten Sie diese Situation für vertretbar und wenn nicht, welche weiteren Schritte halten Sie für notwendig?
Frage 3: Die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei müssen ihre Arbeit im Schicht- und Wechselschichtdienst und zu anderen unregelmäßigen Zeiten ableisten. Halten Sie es für richtig, dass
a. diese Arbeit weiterhin mit Zulagen in Höhe von maximal 2,88 € pro Stunde ausgeglichen wird,
b. die Lebensarbeitszeit für die Beschäftigten, die diese Arbeit leisten müssen, jetzt in Anpassungsschritten um 2 Jahre erhöht wird,
c. die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei weiterhin wöchentlich 41 Stunden arbeiten müssen?
Frage 4: Wenn Sie dies – wie wir – nicht für richtig halten: für welche Veränderungen treten Sie dann nach den Bundestagswahlen 2009 konkret ein?
Frage 5: Die originären Aufgaben der Bundespolizei sind zunehmend an den großen Flughäfen und Bahnhöfen und damit in den teureren Ballungsräumen unseres Landes aufgehalten. Dort hat die Bundespolizei schon heute bei der Personalgewinnung große Probleme. Welche Mittel halten Sie für erforderlich, um auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung noch geeignetes Personal für diese Räume zu finden?
Frage 6: Halten Sie eine bessere personalwirtschaftliche Verknüpfung zwischen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder für sinnvoll?
Frage 7: Gehen Sie davon aus, dass die Bundespolizei auch zukünftig eigene funktionierende Verwaltungsstrukturen benötigt, um schnell und selbstständig handeln zu können und halten Sie den eingeschlagenen Weg, örtliche Verwaltungsaufgaben in weit abgesetzte anonyme Behörden zu verlagern, für richtig?
Die Antworten:
Antwort zu Frage 1: Die Bundespolizei hat in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands eine zentrale Bedeutung. Sie muss in der Lage sein, ihre künftigen Aufgaben ebenso erfolgreich zu bewältigen, wie sie die bisherigen Herausforderungen erfolgreich bestanden hat. Die Sicherung der grenznahen Räume und das Instrument der Grenzkontrolle in konkreten Gefahrenlagen bleiben wichtig. Ihre Bedeutung wird im Zuge der sich stetig verbessernden grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit allerdings weiter abnehmen. Umso mehr bleibt der Schutz der europäischen Außengrenzen eine gemeinsame Aufgabe und eine Herausforderung für die Bundespolizei, ebenso wie die länderübergreifende und europäische Zusammenarbeit bei Großeinsätzen. Dabei achten wir darauf, dass der zivile Status von Polizeibeamten gewahrt wird und es nicht „über die europäische Hintertür“ zu einer schleichenden Vermischung ziviler und militärischer Aufgaben kommt.
Kernaufgabe der Bundespolizei bleibt die Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet von Bahnanlagen. Die Sicherung dieser sensibler gewordenen und systemwichtigen Verkehrsinfrastruktur darf nicht vernachlässigt werden und kann allein von der Bundespolizei gewährleistet werden.
Dem gewachsenen Fluggastaufkommen und der Bedeutung der Luftsicherheit folgend, ist die Sicherheit des Luftverkehrs auch zukünftig eine zentrale Herausforderung der Bundespolizei, der auch organisatorisch Rechnung getragen werden muss.
Innere Sicherheit endet nicht notwendig an den Grenzen Deutschlands. Die Bundespolizei leistet wesentliche und wertvolle Beiträge zu internationalen und bilateralen Polizeimissionen. Dies wird auch in der Zukunft so bleiben und muss politisch sensibel und verantwortlich begleitet werden.
Antwort zu Frage 2: Unmittelbar nach der Regierungsübernahme 1998 hatten wir im damaligen Bundesgrenzschutz eine deutliche Beschleunigung der Hebung von Planstellen des mittleren in solche des gehobenen Polizeivollzugsdienstes durchsetzen können. So waren im Jahr 1998 erst rund 4100 Planstellen dem gehobenen Polizeidienst zugeordnet. Bis 2003 waren es bereits 6350 Planstellen und im Jahr 2004 wurde unter Bundesminister Otto Schily (SPD) mit dem „Attraktivitätsprogramm II“ begonnen, das eine weitere Erhöhung der Zahl der Planstellen im gehobenen Polizeivollzugsdienst bis auf eine Zahl von rund 12250 Planstellen im Jahr 2013 vorsieht.
Der Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes am gesamten Personalkörper soll damit von 20% im Jahr 2003 auf 40% im Jahr 2013 erhöht werden. Es gilt zunächst dieses Ziel zu verwirklichen, bevor weitere Strukturverbesserungen angestrebt werden. Im mittleren Polizeivollzugsdienst konnten bereits mit dem Haushalt 2005 die möglichen Obergrenzen für Beförderungsämter ausgeschöpft werden, womit – auch ohne Qualifizierung für einen Aufstieg – innerhalb des mittleren Polizeidienstes der Bundespolizei sehr gute Beförderungsmöglichkeiten bestehen.
Beim Vergleich mit den Ländern sollte bedacht werden, dass im Bundespolizeidienst (anders als in mehreren Ländern) freie Heilfürsorge gewährt wird. Auch sind die Erschwerniszulagen für Spezialkräfte nur im Bundesdienst in 2008 um bis zu 80% erhöht bzw. teilweise neu eingeführt worden.
Antwort zu Frage 3: Bei der erwähnten Zulage von bis zu 2,88 Euro pro Stunde handelt es sich um eine allgemeine „Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten“; sie wird regelmäßig mit den Besoldungsanpassungen erhöht. Für besondere Belastungen im Polizeivollzugsdienst wird zunächst eine Polizeizulage von rund 127,- Euro gezahlt. Hinzu tritt ggf. die Wechselschichtzulage von 50,- Euro. Weiterhin erhalten Spezialkräfte Erschwerniszulagen von 150,- bis 400,- Euro monatlich. Daneben bewirkt die freie Heilfürsorge im Regelfall eine monatliche Nettoersparnis von mindestens 100,- Euro gegenüber der sonst üblichen Beihilferegelung. Auch die Stellensituation, die im Polizeivollzugsdienst günstiger ist als in der allgemeinen Verwaltung, wirkt sich auf die Bezahlung aus.
Durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist die 2012 beginnende allmähliche Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung um zwei Jahre auf alle Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen worden. Sie wird ebenso überprüft, wie es im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2010 in vierjährigen Abständen vorgesehen ist (§147 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz). Eine Ausnahme für besondere Altersgrenzen wäre nicht vermittelbar. Besondere Belastungen müssen vorrangig durch begleitende Maßnahmen wie Zusatzurlaub ausgeglichen werden.
Die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für alle Bundesbeamtinnen und -beamten bewegt sich im üblichen Rahmen. In den Ländern Bayern, Hessen und Thüringen erreicht sie sogar 42 Stunden.
Antwort zu Frage 4: Wir stehen für eine ehrliche Politik und machen deshalb keine unrealistischen Versprechungen.
Antwort zu Frage 5: Bis 1964 unterschied sich die Beamtenbesoldung nach drei Ortsklassen. Dann entfiel zunächst die Ortsklasse B und 1973 die Ortsklasse A. Übrig blieb die höchste Ortsklasse S. Das geltende Recht ist verfassungsgemäß, wie das Bundesverfassungsgericht 2007 entschieden hat. Dabei hat das Gericht auch festgestellt, dass beträchtliche Schwierigkeiten bei der Ermittlung zwischenörtlicher Preis- und Kostenunterschiede bestehen und die vergleichsweise hohen Preise in bestimmten Ballungsräumen die dortige Lebensqualität widerspiegeln. Von der Bevölkerungsentwicklung her ist deshalb in Ballungsräumen eher ein Zuwachs zu erwarten, der auch der Personalgewinnung zugute kommen dürfte. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass eine höhere Besoldung in Ballungsräumen letztlich durch eine niedrigere Besoldung an sonstigen Dienstorten finanziert würde.
Antwort zu Frage 6: Grundsätzlich gilt, dass Bund und Länder ihre jeweiligen Aufgaben mit eigenem Personal erfüllen müssen. Die Wechselmöglichkeit von Beamtinnen und Beamten zu einem anderen Dienstherrn trägt den Mobilitätsbedürfnissen einer modernen Gesellschaft Rechnung und sollte deshalb nicht behindert werden. Darüber hinaus ist auch der Wechsel in die Privatwirtschaft zu ermöglichen, indem die Beamtenversorgung – ähnlich der Unverfallbarkeit von Betriebsrenten – mitnahmefähig wird. Leider ist eine diesbezügliche Regelung in dieser Wahlperiode an der Verzögerungstaktik der CDU/CSU-Fraktion gescheitert. Die SPD tritt weiter für eine solche Mitnahmefähigkeit der Beamtenversorgung ein.
Antwort zu Frage 7: Der Erfolg polizeilicher Arbeit misst sich am Erfolg vor Ort. Dies setzt einen Polizeiaufbau voraus, der ein schnelles und wirksames Handeln am Einsatzort sicher stellt. Die notwendigen Entscheidungen müssen sachnah und ohne Reibungsverlust getroffen werden können. Die SPD hat die von Bundesinnenminister Dr. Schäuble im Wege des Organisationserlasses durchgesetzte Neuorganisation der Bundespolizei kritisiert. Ihre Ergebnisse müssen überprüft und Fehlentwicklungen gegebenenfalls korrigiert werden, ohne alles erneut auf den Kopf zu stellen.
Die Antworten:
Antwort zu Frage 1: Wir erleben neue Formen von Bedrohung. Terrorismus und Organisierte Kriminalität gehören zu den größten dieser Bedrohungen. Sie stehen im Widerspruch zu Freiheit und Sicherheit und damit zu den höchsten Werten, die unser Grundgesetz prägen. Deutschland ist Teil eines weltweiten Gefahrenraums. Darauf müssen wir uns einstellen. Nur so kann der Rechtsstaat Freiheit und Sicherheit seiner Bürger auch künftig schützen und bewahren.
An diesen wesentlichen bereits bestehenden Herausforderungen wird sich perspektivisch nichts ändern. Dies gilt gleichermaßen für die illegale Migration und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Für CDU und CSU ist die Bundespolizei ein wesentlicher Akteur des Bundes für die innere Sicherheit und hat besondere Kompetenzen auf den Feldern der Fahndung, Bahn- und Luftsicherheit sowie im internationalen Bereich. Besonders bewährt hat sich die Bundespolizei seit fast 60 Jahren bei der Bewältigung von Großlagen. Wir setzen uns für eine weitere Stärkung der Bundespolizei als Beitrag des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit im föderalen System ein.
Antwort zu Frage 2: Die dreigeteilte Laufbahn hat sich aus Sicht von CDU und CSU bewährt. Mit ihr werden alle Bildungsschichten der Bevölkerung zur Personalgewinnung angesprochen. Zudem gibt es viele attraktive Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung einschließlich des erleichterten Laufbahnwechsels. Dies ist kein Nachteil gegenüber den Ländern, sondern ein ganz entscheidender Vorteil. Die Möglichkeit, den Anteil des gehobenen Dienstes weiter zu erhöhen, ist damit nicht ausgeschlossen. So könnte die Attraktivität der Bundespolizei als Arbeitgeber, nicht zuletzt angesichts des zunehmend härter werdenden Wettbewerbs um Nachwuchs, noch weiter gesteigert werden.
Antwort zu Frage 3: Die angespannte Haushaltslage und die demographische Entwicklung lassen auf absehbare Zeit mit Blick auf Zulagen, Lebensarbeitszeit und Wochenarbeitszeit kaum Spielraum zu. Dies betrifft allerdings nicht nur die Beschäftigten der Bundespolizei. Vorerst sind daher alle nichtfiskalischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um weitere Formen des Ausgleichs für besondere Belastungen zu schaffen. Dies betrifft u. a. möglichst flexible und beschäftigtenfreundliche Arbeitszeiten und Dienstpläne, gesundheitsfördernde Maßnahmen und altersgerechte Arbeitsplätze und Tätigkeiten.
Antwort zu Frage 4: Erledigt durch die Antwort zu Frage 3
Antwort zu Frage 5: Zum einen kann eine gezielte bedarfs- und regionenbezogene Personalwerbung und -gewinnung die Situation für die Bundespolizei verbessern. Zum anderen muss sich der Bund als Arbeitgeber – auch im Hinblick auf die Wettbewerbssituation mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern – mit attraktiven Rahmenbedingungen empfehlen. Hierzu zählt neben vielfältigen, interessanten Aufgaben, einer sehr guten Ausbildung, mittelfristiger Verwendungsplanung, guten Arbeitsbedingungen und wettbewerbsfähigen Dienstbezügen auch ein angemessener Ausgleich für zusätzliche Belastungen.
Antwort zu Frage 6: Die Bundespolizei muss auch künftig über attraktive Aufgaben und Rahmenbedingungen verfügen. CDU und CSU setzen sich für die Verbesserung der Chancen der Beschäftigten der Bundespolizei ein.
Antwort zu Frage 7: Eine Verlagerung von Verwaltungsaufgaben macht nur Sinn, wenn damit tatsächlich ein Effizienzgewinn erreicht wird. Die Bundespolizei benötigt in vielen Tätigkeitsbereichen die Nähe zur Verwaltung. Eine eigene Verwaltung bleibt für die Bundespolizei unverzichtbar.
Die Antworten:
Antwort zu Frage 1: Besondere Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit stellen der internationale Terrorismus und die organisierte Kriminalität dar. Daneben stellen die neuen technischen Möglichkeiten die Arbeit der Sicherheitsbehörden vor Herausforderungen. Daher muss vordringlich das Au-genmerk darauf gelegt werden, die Sicherheitsbehörden technisch und personell angemessen auszustatten.
Für die Bundespolizei ist nach der Auflösung der Binnengrenzen eine neue Situation entstanden. Der Grenzschutz als zentrale Aufgabe der Bundespolizei hat sich dadurch sehr gewandelt.
Aus Sicht der FDP ist es erforderlich, die Sicherheitsarchitektur vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen mit Blick auf eine effektive Aufgabenwahrnehmung für die Sicherheit der Menschen in Deutschland, die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und eine klare föderale Aufgabenteilung zukunftsfähig zu gestalten. Es gilt in diesem Zusammenhang, ein nachhaltiges Konzept für die Bundespolizei zu entwickeln und nicht tagesaktuell die Bundespolizei mit fachfremden Aufgaben überfrachten zu wollen, wie dies von der Bundesregierung teilweise kommuniziert wird.
Antwort zu Frage 2: Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Thema der Anteile der Laufbahngruppen bei der Bundespolizei u. a. zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/4226) gemacht. In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/4332) teilte die schwarz-rote Bundesregierung mit, dass die Bundespolizei für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben die dreigeteilte Laufbahn für sachgerecht halte. Der Dienst in der Bundespolizei erfordere unterschiedliche Qualifikationen. Die Aufgaben dort könnten zu einem erheblichen Teil im mittleren Polizeivollzugsdienst qualifiziert erledigt werden. Für die FDP ist dies nicht das letzte Wort. Wir werden die Auswirkungen der geplanten Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes von derzeit 25 Prozent auf 40 Prozent bis 2013 im Auge behalten und uns erforderlichenfalls für Korrekturen im Interesse der Beschäftigten einsetzen. Im Übrigen müssen sich die Beteiligten mit der Frage auseinandersetzen, ob und ggf. in welchem Umfang und in welchen Bereichen Laufbahnverlaufsmodelle in Erwägung zu ziehen sind. Allerdings kommt für die FDP ein ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg nicht in Betracht. Es muss sichergestellt werden, dass die Qualität polizeilicher Aufgabenerfüllung bei der Bundespolizei gewährleistet bleibt.
Antwort zu Frage 3: Die FDP-Bundestagsfraktion hat im Gesetzgebungsverfahren zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz die Erhöhung der Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte des Bundes kritisiert. Die FDP geht hier einen anderen Weg. Wir setzen uns allgemein dafür ein, dass ab Vollendung des 60. Lebensjahres der Beschäftigte den Zeitpunkt seines Renten- bzw. Ruhestandseintritts selbst bestimmen kann, sofern seine bis dahin erworbenen Anwartschaften über dem Niveau der Grundsicherung bzw. der Mindestversorgung liegen.
Umgekehrt soll jeder, der dies kann und will, auch über die jetzigen bzw. zukünftig geltenden Altersgrenzen hinaus weiter arbeiten können. Leider gab es im Gesetzgebungsverfahren für eine solche Flexibilisierung des Renteneintritts keine Mehrheiten. Die Anhebung auch der besonderen Altersgrenzen hat die FDP ebenfalls scharf kritisiert. Insoweit hatte die FDP-Bundestagsfraktion eine arbeitsmedizinische Studie gefordert.
Leider gab es auch hierfür keine Mehrheiten. Eine erneute Änderung des Dienstrechts kurz nach Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes ist politisch nicht durchsetzbar. Die FDP wird daher die Auswirkungen des neuen Dienstrechts genau beobachten und erforderlichenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Korrekturen anregen. Dies gilt auch für die Frage der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe der Zulagen.
Antwort zu Frage 4: Insoweit verweisen wir auf die Antwort zu Frage 3.
Antwort zu Frage 5: Die FDP hat sich stets für regionale Differenzierungen bei der Besoldung eingesetzt. In ihrem Antrag „Für ein modernes Berufsbeamtentum” auf BT-Drs. 16/129 regt die FDP-Bundestagsfraktion ein Bezahlungssystem an, das neben der Differenzierung nach Leistung auch regional-, arbeits-markt-, berufsgruppen- und aufgabenbezogene Differenzierungen ermöglicht. Der Gewährung einer Ballungsraumzulage stehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass eine solche Zulage verfassungsrechtlich zwar nicht zwingend geboten, umgekehrt aber auch nicht ausgeschlossen sei.
Antwort zu Frage 6: Die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder ist auf Grund der überschneidenden Aufgaben und Befugnisse unerlässlich. Hier zeigt sich bereits eine weitere Herausforderung: Zoll Bundespolizei und Polizeien der Länder werden oft gleichzeitig auf Grund bestehender Aufgaben und Befugnisse tätig. Doppelarbeit und Reibungsverluste sind jedoch zu vermeiden. Daher ist zu prüfen, wie diese Zusammenarbeit – auch personalwirtschaftlich – effektiviert werden kann. Dies würde auch zu einem Motivationsgewinn bei den Mitarbeitern der einzelnen Sicherheitsbehörden führen. Klare Kompetenzen sind für eine effektive Sicherheitsarchitektur unerlässlich.
Antwort zu Frage 7: Die FDP hat die Reform der Bundespolizei besonders kritisch begleitet. Insbesondere hat die FDP sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei eingesetzt. Diese waren von der Leitung bzw. dem Ministerium bei der Planung und Durchführung der Reform fast gänzlich übergangen worden.
Die Notwendigkeit der neuen Struktur, insbesondere die Auflösung einzelner Standorte und die Stärkung anderer Standorte, wurde aus unserer Sicht in keiner Weise vom Ministerium begründet. Nach wie vor begleiten wir den Umsetzungsprozess der Bundespolizeireform besonders kritisch. Insbesondere ging und geht es uns dabei darum, dass die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei nicht dadurch geschmälert wird, dass sie zusätzlichen Herausforderungen, wie Umzügen, Änderungen der Besoldung, ausgesetzt sind, ohne genau zu wissen, wohin die Reform steuert.
Zu der neuen Struktur gehört überdies ein Bundespolizeipräsidium. Auch hier fehlt der FDP die Beantwortung der Frage, weshalb ein derartiger Strukturwandel – gerade auch vor dem Hintergrund der dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten – notwendig ist.
Bereits bei den Planungen haben wir stark kritisiert, dass gerade der Sachverstand der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten dahin gehend, wo Aufgaben zu bündeln seien, nicht abgefragt wurde.
Die Antworten:
Antwort zu Frage 1: Die innere Sicherheit ist in unserem Land in einem hohen Maß sicher gestellt. In Bereichen wie Jugendkriminalität und Jugendgewalt, die noch vor wenigen Jahren als besonders problematisch und die Alltagssicherheit gefährdend galten, wurden beispielhafte Erfolge erzielt. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Angesichts wachsender sozialer Verwerfungen, die in den nächsten Jahren als Folge von Finanz- und Wirtschaftskrise zunehmen könnten, wird es darauf ankommen, dieses Sicher-heitsgefühl und die tatsächlich im Alltag vorhandene Sicherheit nicht zu schwächen.
Wichtigste Voraussetzung hierfür sind materiell und vor allem personell gut ausgerüstete und ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Das legitime Sicherheitsbedürfnis und die tatsächliche Sicherheit der Bevölkerung werden nicht durch Kameras, Datenbanken und die mobilen Kontroll- und Überwa-chungseinheiten beruhigt und hergestellt. Leisten können dies nur Menschen, die die Probleme kennen und im Alltag für Abhilfe sorgen können.
Die Reform der Bundespolizei zeigt leider in die andere Richtung. Der Rückzug aus der Fläche, zum Beispiel die Einschränkung der Präsenz auf Bahnhöfen in ländlichen Regionen und die Konzentration auf Migrationskontrolle in den Ballungsräumen steht in scharfem Gegensatz zur Konzeption einer bürgernahen Polizei. Die Erweiterung der Grenzschutzgruppe (GSG 9) mit ihren Spezialaufgaben und der Aufbau eines Pools für Auslandseinsätze in Verbindung mit strukturellen Fehlentscheidungen weisen in eine vollkommen andere Richtung: die Bundespolizei wird eine Verfügungspolizei des Bundesinnenministeriums im Innern und Äußern.
Die Föderalismusreform und die nachfolgende Neubestimmung der Aufgaben des Bundeskriminalamts (BKA) haben dem über Jahrzehnte hinweg erfolgreichen System der föderalen Sicherheitsarchitektur schließlich einen entscheidenden Stoß versetzt.
Eine der großen Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit ist deshalb für die Partei DIE LINKE die Rückführung der Befugnisse des Bundes über die Polizei auf einige wenige Spezialaufgaben (beispielsweise GSG 9), die engere Verbindung der Bundespolizei mit den Polizeien der Länder und die Konzentration aller Kräfte auf die Alltagssicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Städten und Gemeinden.
Wir sprechen uns also für eine föderale, nichtzentralistische Sicherheitsarchitektur aus.
Antwort zu Frage 2: Wir halten diese Situation nicht für vertretbar. Zumal die angestrebten 40% im Jahre 2013 die Zielvorgabe der letzten Bundespolizeireform darstellen, ihre Realisierung also keineswegs automatisch gesichert sein wird.
Die Partei DIE LINKE hält konsequente Verhandlungen mit dem Arbeitgeber Bund über gerechte und effektive Strukturen im Bereich der Bundespolizei für notwendig.
Antwort zu Frage 3: Der finanzielle Ausgleich für Schicht- und Wechseldienst bzw. andere belastende und ständig wechselnde Arbeitszeiten ist aus Sicht der LINKEN vollkommen unzureichend und nicht zu akzeptieren. Sie setzt sich deshalb dafür ein, die Arbeitsbedingungen bzw. die wechselnden Arbeitszeiten in der Bundespolizei an die Bedingungen bei vergleichbaren Tätigkeiten in der freien Wirtschaft anzugleichen und die entsprechenden Zulagen deutlich zu erhöhen. Dies betrifft insbesondere die Zulage für Samstags- und Nachtdienste, die aus Sicht der LINKEN mindestens verdoppelt werden müssten.
DIE LINKE spricht sich auch dagegen aus, Schichtzulagen gegen andere Zulagen wie die Polizeizulage gegen zu rechnen, da diese Zulagen eine Kompensation für unterschiedliche Belastungsarten sein sollen.
DIE LINKE hat sich sowohl bei den Angestellten als auch bei den Beamtinnen und Beamten im Öffentlichen Dienst von Anfang an gegen eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit ausgesprochen. Bereits jetzt sind bei den körper-lich/psychisch anstrengenden Tätigkeiten der Feuerwehr, der Polizei oder in Krankenhäusern die wenigsten Beschäftigten gesundheitlich in der Lage, bis zum regulären Eintritt in Rente/Pension zu arbeiten. Hinzu kommt, dass durch massiven Stellenabbau die Einstellungschancen für junge Beamtinnen und Beamte immer schlechter werden.
Wir sagen Nein zur Rente mit 67 und Nein zur Anhebung der besonderen Altersgrenze. Stattdessen fordern wir flexible, abschlagsfreie Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Erwerbsleben vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.
DIE LINKE fordert eine deutliche Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Gewerkschaften die 35 – Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen mit vollem Lohnausgleich durchzusetzen. Damit eine solche Arbeitszeitverkürzung zu deutlich mehr Beschäftigung und weniger Leistungsdruck führt, sollen rechtlich erzwingbare Personal- und Stellenpläne zwischen Personalräten und Arbeitgebern/Dienstherren verbindlich vereinbart werden.
Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu 3.
Antwort zu Frage 5: Mehr Attraktivität des Polizeiberufs bei jungen Menschen zu erreichen ist eine sehr vielfältige Aufgabe. Sie erfordert gute Bezahlung, gute Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten und Wertschätzung durch gesellschaftliche Institutionen.
Die Partei DIE LINKE sieht bei all diesen Punkten einen deutlichen Widerspruch der Regierungspolitik in ihren Aussagen zur Wertschätzung der Polizeien und der tatsächlichen Personal- und Organisationspolitik. Real sind ja nicht nur ins-gesamt zu wenig Stellen bei den Polizeien vorhanden und besetzt, sondern es wurden in den letzten Jahren kräftig Stellen abgebaut.
Aus- und Fortbildungen, die den aktuellen Herausforderungen an eine bürgernahe, demokratische Polizei gerecht werden, sind nicht nur auf gute Konzepte angewiesen. Sie können optimal nur geleistet werden, wenn die personelle Ausstattung und die Bezahlung ebenfalls optimal sind. Davon sind wir weit ent-fernt.
Ein wichtiges Anliegen wäre es auch, bei Einstellungen vermehrt und gezielt Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen. Das ist eine Frage des demokratischen Miteinanders und es ist eine Frage, ob die Einstellungspraxis einer wichtigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich auf der Höhe der gesellschafts- und sicherheitspolitischen Anforderungen ist.
Antwort zu Frage 6: Ja. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht weitere Funktionen, Kompetenzen und personelle Res-sourcen faktisch aus den Ländern abgezogen und der Unterstützung des Bundes – beispielsweise den Bedürfnissen des Bundeskriminalamts im Bereich seiner Terrorbekämpfung – zugute kommen.
Antwort zu Frage 7: Realistischerweise gehen wir davon aus, dass die Verwaltungsstrukturen der Bundespolizei erhalten bleiben. Die vielfältigen Möglichkeiten einer grundsätzlichen Reform und Neubestimmung bis hin zur Übernahme der Aufgaben der Bundespolizei in die Länderpolizeien wurden in der Vergangenheit – aus unserer Sicht leider – nicht genutzt. Im Interesse einer starken föderal ausgerichteten Polizeiarbeit wäre dies sicherlich sinnvoll gewesen.
Die Reformen gingen geradewegs in die entgegen gesetzte Richtung und die kaum nachvollziehbare örtliche oder regionale Zuordnung von Verwaltungsaufgaben ist ein besonders ärgerlicher Teil der jüngsten Reform.
Wir halten den Rückzug aus der Fläche und die damit verbundene Verlagerung von Verwaltungs- und Einsatzaufgaben weder förderlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger noch für effektiv im Sinne der polizeilichen Abläufe. Entgegen der verbal bekundeten Zielsetzung der letzten Reform führt das auch nicht zur erwünschten Entbürokratisierung und Verkürzung der Wege.
Die Antworten:
Antwort zu Frage 1: Die Bundespolizei ist unverzichtbarer Teil der öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Die Aufgaben der Bundespolizei müssen immer wieder an die Sicherheitsrisiken angepasst werden. Die Schwerpunkte der Bundespolizei werden auch zukünftig bei ihren Spezialaufgaben liegen. Die europäische grenzpolizeiliche Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut, die Beteiligung der Bundespolizei an Auslandsmissionen wird an Bedeutung weiter zunehmen.
Antwort zu Frage 2: Wir wollen auch für die Bundespolizei grundsätzlich die zweigeteilte Laufbahn. Wir setzen uns für ein modernes Laufbahnrecht mit fairen und transparenten Dienstpostenbewertungen ein. Es kann nicht sein, dass junge Bundespolizeibeamte bei der Begleitung von Fußballfans schlechter bezahlt werden als die Kollegen aus den Polizeien der Länder, sie sind den gleichen Gefahren ausgesetzt.
Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Organisationsreform der Bundespolizei tatsächlich zu einer verbesserten Aufgabenwahrnehmung geführt hat. Die teuren Doppelstrukturen im BMI und im Bundespolizeipräsidium sind nicht abgebaut. Wir bleiben bei unserer Forderung nach Einrichtung einer Reformkommission für die Bundespolizei.
Antwort zu Frage 3: Die Gerechtigkeitslücken werden wir nicht allein über Zulagen schließen. Wir setzen uns für ein umfassendes Attraktivitätsprogramm für die Arbeit im Schicht- und Wechseldienst ein. Dazu gehören die Berücksichtigung bei der Lebensarbeitszeit, zusätzliche Urlaubstage, ein präventives Gesundheitsprogramm und die Berücksichtigung von familiären Situationen wie Kinderbetreuung oder Pflege von nahen Angehörigen.
Wir haben uns gegen eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit von Polizeibeamtinnen und –beamten im Schicht- und Wechseldienst ausgesprochen. Wir verfolgen ein flexibles und individuelles System des Übergangs in die Altersversorgung. Wir sind für die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten, der individuelle Berufsweg muss beim Übergang in den Ruhestand stärker als bislang möglich berücksichtigt werden. Dies kann auf freiwilliger Basis auch zu einer Verlängerung des Dienstverhältnisses über die bislang starren Altersgrenzen hinaus führen.
Die 40 Stunden-Woche ist eine kulturelle Errungenschaft, die auch die besonderen Bedürfnisse von Familie berücksichtigt. Zu den Persönlichkeitsrechten gehört eine angemessene Zeit für Freizeitgestaltung und die Pflege von sozialen Kontakten. Wir sagen 40 Stunden sind genug, das gilt für Angestellte und für Beamte.
Antwort zu Frage 4: Die Haushaltsberatungen nach der Bundestagswahl 2009 werden geprägt sein von der Finanzkrise und der gigantischen Staatsverschuldung. Wenn sich die Parteien durchsetzen, die jetzt für Steuersenkungen eintreten, wird es noch weniger Spielräume für eine angemessene Finanzierung des öffentlichen Dienstes geben. Wir wollen nicht mehr Geld in kranke Systeme pumpen sondern setzen uns in unserem Programm „new green deal“ für eine ökologische und soziale Neuausrichtung der Politik ein. Wir wollen einen qualifizierten öffentlichen Dienst mit sicheren und attraktiven Arbeitsplätzen auch für nachfolgende Generationen, dies gilt gleichermaßen für die Bundespolizei.
Antwort zu Frage 5: Zum Attraktivitätsprogramm für den Schicht- und Wechseldienst gehört die Verbesserung der Lebenssituation in Ballungsräumen. Wir wollen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Wohnungsträgern oder gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften bezahlbaren Wohnraum für Polizei-beamte schaffen. Für junge Beamte, die auf Zeit ihren Dienst in Ballungsräumen verrichten, können wir uns auch WG-Wohnformen vorstellen. Weitere Kooperationen zwischen Polizei und Kommunen sind auch bei der Kinderbetreuung möglich.
Antwort zu Frage 6: Wir wollen durch gleiche Standards in der Aus- und Fortbildung, durch ein einheitliches Laufbahnrecht und die Mitnahmefähigkeit von Versorgungsanwartschaften den flexiblen Wechsel zwischen den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Gemeinsame Bund-Länder-Kommissionen zu Schwerpunktkriminalität wie Drogenhandel, illegale Migration oder Terrorismus werden an Bedeutung zunehmen.
Antwort zu Frage 7: Verwaltungsstrukturen müssen immer wieder auf Effizienz überprüft werden. Wir brauchen kostensparende Netzwerkstrukturen und eine moderne Kommunikationstechnik gerade auch im Verwaltungsbereich. Die Transparenz der Strukturen und die Erreichbarkeit müssen über Internet und Intranet hergestellt werden. Der Staat kann auch das Geld für die öffentliche Sicherheit nur einmal ausgeben und die Höhe der einzelnen Polizeigehälter, die Kosten für technische Überwachung und Verwaltungskosten stehen in einem Konkurrenzverhältnis. Deswegen müssen Prioritäten sorgfältig gewählt und der Sicherheitsgewinn der einzelnen Maßnahme immer wieder überprüft werden.
Meine Meinung:
Dr. Wolfgang Schäuble hatte eine gute Ausgangslage nach Otto Schilly.
Was hat er daraus gemacht?
Nichts!
Für mich ist klar, dass weder Schwarz noch Schwarz – Gelb unsere Probleme lösen will, noch lösen kann.
Schwarz gehört daher abgewählt!
Vielen Dank übrigens für diese völlig unnötige Reform!
Wir evaluieren am Wahltag, weil Wahltag ist Zahltag!