Beteiligungsgespräch zur Besoldungsanpassung

Besoldungserhöhung rückwirkend zum 1. März angekündigt

Beteiligungsgespräch im BMI: (v.l.n.r) ver.di-Bundesbeamtensekretär Nils Kammradt, EVG-Fachbereichsleiter Joachim Messer, die stellv. DGB-Vorsitzende Elke Hannack, Staatssekretär im BMI Helmut Teichmann und GdP-Vize Jörg Radek.

Am 20. Juni 2018 fand im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 - 2019 - 2020 statt. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes begrüßten das Vorhaben, das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 18. April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Bundesbeamtinnen und -beamten zu übertragen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack machte aber deutlich, dass es bei strittigen Themen wie der Wochenarbeitszeit und der Dynamisierung von Zulagen dringend einen Dialog brauche.

Die Höhe der Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ist unseres Erachtens auch vor dem Hintergrund der erhöhten regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 41 Stunden zu bewerten“, stellte Hannack klar. Noch immer werde an der Anhebung festgehalten und den Beamtinnen und Beamten eine Angleichung an das tarifliche Niveau von 39 Stunden verwehrt. Dies sei schädlich, weil es die Beschäftigten belaste, und es sei zudem aus personalpolitischer Sicht auch nicht mehr zu rechtfertigen. Schließlich sei der mit der Anhebung der Arbeitszeit verfolgte Planstellenabbau längst erreicht.

Besondere Belastungen hinreichend anerkennen

In ihrem Statement positionierte sich Hannack außerdem zum Umgang mit den Erschwerniszulagen. So soll zwar gemäß Gesetzentwurf die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten entsprechend der linearen Anpassung erhöht werden, die Beträge der Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten bleiben aber außen vor. Da beide dem Ausgleich besonderer Belastungen dienten, die durch beschäftigtenunfreundliche und gar gesundheitsgefährdende Arbeitszeiten entstehen, forderte Hannack: „Der Gesetzgeber muss die Belastungen der Betroffenen hinreichend anerkennen und die Erhöhung der Beträge des früher als Wechselschichtzulage bezeichneten Vergütungsbestandteils an die Besoldungsanpassungen koppeln.“

Gesetzentwurf Anfang Juli im Kabinett

Staatssekretär Helmut Teichmann kündigte als Vertreter des BMI den Zeitplan für die diesjährige Besoldungserhöhung an, die rückwirkend zum 1. März erfolgen wird. Das Kabinett werde sich Anfang Juli 2018 mit dem Gesetzentwurf befassen. Ein Beschluss zu Abschlagszahlungen sei geplant. Diese könnten vermutlich im Herbst erfolgen. Das Gesetz selbst kann erst in Kraft treten, wenn es der Bundestag beschlossen hat.

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei