Seit den ersten Bestrebungen der Bayerischen Staatsregierung wieder eine „Bayerische Grenzpolizei“ gründen zu wollen, wurde dies von der Direktionsgruppe Bayern der GdP – Bundespolizei und dem GdP – Bezirk Bundespolizei stark kritisiert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden zu diesem Thema viele kritische und intensive Gespräche mit hochrangigen Politikern aus der Bundespolitik und dem Land Bayern geführt. Diese führten jetzt zum Erfolg: Ziel unserer Kritik war hierbei immer – nicht der personelle Aufwuchs der Polizei in Bayern, diesen begrüßen wir ausdrücklich – sondern vielmehr die erneute Gründung einer Grenzpolizei und die damit verbundenen Problemstellungen, sowohl für uns als auch für die Bevölkerung.
Wir haben dazu immer wieder ausgeführt, dass die Durchführung von Grenzkontrollen, sowie die hieraus resultierenden Folgemaßnahmen, gemäß Grundgesetz, ausschließlich hoheitliche Aufgabe der Bundespolizei ist und diese dem auch voll umfänglich nachkommt.
Bei all diesen Gesprächen wurde unser Interesse an der Fortführung der guten und engen Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landespolizei im Bereich „Fahndung im Grenzraum“ betont.
Das Bundesinnenministerium kündigte in seiner Presseerklärung vom 15.07.2018 nun an, dass die praktische Zusammenarbeit genau im Sinne unserer Argumentation erfolgen soll:
Es soll eine enge Kooperation zwischen Bundespolizei und der Bayerischen Grenzpolizei geben. Eigenständige Grenzkontrollen dürfen jedoch nur auf Anforderung der Bundespolizei oder mit deren Zustimmung durchgeführt werden. Die Praxis wird zeigen, wie erfolgreich diese Kooperation ist.
Pressemeldung des BMI vom 15.7.2018
Reaktion von Jörg Radek zum Thema bei RTL
Der Bayerische Rundfunk zum Thema
Source: RSS aus GdP Bundespolizei