Behörde patzt bei Anschlussverwendungen für LaufbahnabsolventInnen

Wieder einmal werden die AbsolventInnen des mittleren Dienstes ohne vorherige Ausschreibungen auf ihre Anschlussverwendungen geteilt. Damit wird erneut dienstälteren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit genommen, in die Flächeninspektionen zu wechseln. Ein inakzeptabler Vorgang!

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, wendet sich daher in einem offenen Brief an Bundespolizeipräsident Dr. Dieter Romann sowie die Präsidenten der Direktionen.

Sehr geehrter Herr Dr. Romann, sehr geehrte Präsidenten,

Ihre Entscheidung, die Anschlussverwendungen für die LaufbahnabsolvenInnen im mittleren Polizeivollzugsdienst ohne vorherige Ausschreibungen festzulegen, stößt bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unverständnis und entspricht auch nicht den Festlegungen des Personalentwicklungskonzeptes, das Kraft Bundeslaufbahnverordnung Teil des geltenden Laufbahnrechts ist. Viele von ihnen warten seit Jahren auf Ausschreibungen in den Flächeninspektionen, die ganz oder teilweise seit der Neuorganisation keine Ausschreibungen durchführen konnten.

Jetzt werden diese Stellen mit jungen Kolleginnen und Kollegen des Laufbahnlehrgangs besetzt, ohne dass die Dienstälteren eine Bewerbungsmöglichkeit haben. Da hilft es wenig, dass aktuell rund 500 Dienstposten zur Besetzung im September 2019 ausgeschrieben worden sind. Die Enttäuschung über Ihre Entscheidung ist riesengroß.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, sowie die GdP-Personalräte haben diese Entscheidung in mehreren Gesprächen deutlich kritisiert. Nach unserer Auffassung haben Sie Ihre Entscheidung entweder in Unkenntnis der Situation vieler Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, die seit vielen Jahren auf die Möglichkeit einer Bewerbung in heimatnahen Dienststellen warten, oder aber schlicht und ergreifend die persönlichen Belange der Beschäftigten als nachgeordnet betrachtet.

Wir stellen fest, dass nach Jahren erstmals eine rechtzeitige Festlegung der Anschlussverwendung für die LaufbahnabsolventInnen erfolgen kann. Das ist positiv. Damit ist eine Forderung der GdP endlich erfüllt. Dass dies jedoch zulasten der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen erfolgt, ist nicht akzeptabel und darf sich nicht wiederholen.

Die Bundespolizei muss endlich eine vernünftige Personalsteuerung bewerkstelligen. Dazu bedarf es einer frühzeitigen Festlegung des Personalbedarfes, darauf basierender Ausschreibungen und anschließender Festlegung der Anschlussverwendungen für die LaufbahnabsolventInnen. Konzepte dafür liegen seit Langem vor. Diese wurden von qualifizierten Personalverantwortlichen unter Einbeziehung der Interessensvertretungen ausgearbeitet. Allerdings werden diese offensichtlich von Ihnen ignoriert.

Wir erwarten daher von allen Präsidenten der Bundespolizei:
– Die Information der Beschäftigten über Ihre Entscheidung zur Nichtausschreibung,
– frühzeitige Bedarfsfestlegung für die Personalzuwächse in 2020,
– Ausschreibung der Dienstposten Anfang 2019, damit eine rechtzeitige Festlegung der Anschlussverwendungen für die Laufbahnabsolventen erfolgen kann

Die Fehler dieses Jahres dürfen sich nicht noch einmal wiederholen.

Jörg Radek

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Source: RSS aus GdP Bundespolizei