Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach der Veröffentlichung der ersten Info-Post im Januar 2012 waren wir von der absolut positiven Resonanz überrascht und zugleich erfreut. Mit der 2. Info-Post möchten wir euch über alte und neue Themen informieren.
VAV Gespräche
5 Kolleginnen und 17 Kollegen, welche am vereinfachten Praxisaufstieg teilnehmen möchten, haben im Januar und Februar 2012 an VAV Gesprächen teilgenommen. Alle Teilnehmer wurden zum vereinfachten Praxisaufstieg zugelassen.
Herzlichen Glückwunsch!
Im Jahr 2012 werden voraussichtlich 27 Kolleginnen und Kollegen am begrenzten Praxisaufstieg in den gD gem. § 30 Abs.5-11 BPolLV teilnehmen.
Die BPOLD KO wird den Forderungen des GPR KO nachkommen und will die nächsten VAV-Gespräche bereits ab Oktober durchführen. Außerdem hat Herr Lohrbach zugesagt, dass ab sofort wieder alle aufstiegswilligen PVB auf die VAV Gespräche vorbereitet werden.
Beförderungen
Der GPR hat gegenüber der BPOLD KO bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass ab 2012 durch Zurruhesetzung freiwerdende Planstellen schnellstmöglich den Beschäftigten zu Gute kommen.
Die Direktion Koblenz wird alles Erforderliche in die Wege leiten, damit noch im März 2012 diese ca. 15 Beförderungen realisiert werden.
Die Kassenanschläge für Beförderungen aus dem Haushalt 2012 liegen beim Präsidium. Der BPR hat das BPOL-Präsidium zur schnellstmöglichen Weitergabe und Beförderung aufgefordert.
Einstellungen / Zuversetzungen
Am 1. März 2012 werden voraussichtlich 8 neue PM und PMinnen in der DIR KO eingestellt. Sie werden die BPOLI KL (3), die BPOLI BXB (1) und die MKÜ DO BXB(4) verstärken.
Außerdem werden 7 KollegInnen aus BBZ und DUD zur BPOLI F, ebenfalls 7 KollegInnen aus BBZ zur BPOLI KL, 3 Kollegen aus BZA zur BPOLI TR und 3 Kollegen aus BZA und der MKÜ zur BPOLI BXB versetzt bzw. umgesetzt werden.
Alle Kolleginnen und Kollegen heißen wir in den neuen Aufgabenbereichen herzlich willkommen!
Besser ohne Zielvereinbarung
Die Aufgriffszahlen der BPOLD KO haben sich im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr 2010 gesteigert. Da diese Steigerung auch ohne Zielvorgaben und Zielvereinbarungen erreicht wurde ist für uns der Beweis erbracht, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ohne Vorgaben und „Pseudovereinbarungen“ noch bessere Polizeiarbeit verrichten.
Abschluss der personellen Umsetzung der Neuorganisation der BPOL
Der HPR hat der Abteilungsleitung vorgeschlagen, die Reform nach Abschluss des 4. Schritts für abgeschlossen zu erklären. Dieses würde dann gelten, wenn sich das Bundesministerium des Innern und der Bundespolizeihauptpersonalrat in verschiedenen Punkten formal verständigen würden. Unter anderem fordert der HPR, dass die Kategorisierungen, die ausschließlich zur Regulierung der Ausschreibungen des 4. Schrittes der personellen Umsetzung der Neuorganisation vereinbart wurden, aufgehoben werden. Die vorgenommene Kategorisierung des personellen Auffüllungsgrades der Dienststellen (Inspektionen) wäre somit beendet. Alle weiteren Punkte werden den ÖPR´s mitgeteilt und können dort, bei Bedarf erfragt werden.
Personalgestellung für den Flughafen Kassel-Calden
Für die Personalgestellung Kassel-Calden wurde innerhalb der BPOLD Koblenz eine Interessenabfrage Ende letzten Jahres gestartet. Die namentlichen Meldungen liegen der Direktion vor und decken im Großen und Ganzen den Bedarf. Die Auswahl der Gruppenleiter erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung, die Auswahl der Kontroll- und Streifenbeamten erfolgt nach Sozialkriterien. Die Erhebung der Sozialkriterien wird zeitnah erfolgen. Eventuell notwendige Qualifizierungsmaßnahmen sind für das zweite Halbjahr 2012 vorgesehen. Die Umsetzungen erfolgenden je nach personeller Notwendigkeit Ende des Jahres.
Diensthundewesen
1. Sachstand Zwingeranlage Frankfurt
Zwischenzeitlich können wieder 5 Zwinger genutzt werden. Der Rest bleibt weiter gesperrt.
2. Tierarztbesuche außerhalb der Regelarbeitszeit
Nach Auffassung der BPOLD KO ist der Zeitaufwand usw. des Dhf für einen Tierarztbesuch außerhalb seiner Regelarbeitszeit durch die Aufwandsentschädigung und pauschalierte Pflegezeit abgedeckt. Eine Anrechnung auf die Arbeitszeit darüber hinaus darf nicht erfolgen. Bei einer BPOLI unserer BPOLD wurde dies bereits so verfügt. Da diese Verfahrensweise aus unserer Sicht nicht richtig ist, werden in Kürze entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen der BPOLD KO geführt.
Eure
GdP-Direktionsgruppe Koblenz