Vor kurzem wurde das Bundespersonalvertretungsgesetz novelliert. Mit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes fand die erste große Anpassung des Gesetzes seit 1974 statt
Die Neuerungen in Kürze:
- Überarbeitung von Wahlrechtsvorschriften, unter anderem mit Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre
- Schaffung von Übergangsmandaten zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten
- Digitalisierung der Personalratsarbeit, beispielsweise mit Telefon- und Videokonferenzen für Personalratssitzungen als Alternative zu Präsenzsitzungen
- Mitspracherechte bei flexiblen Arbeitszeiten und Mobilarbeit
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Die GdP-Direktionsgruppe Koblenz hat in einer handlichen Din A5 Broschüre (152 Seiten), ein Arbeitsmittel erstellt, mit:
- Normübersicht BPersVG Neu- und Altfassung
- Gesetzestext BPersVG
- Synopse. Gegenüberstellung der BPersVG-Paragrafen in neuer (erste Spalte) und alter Fassung (zweite Spalte)
Die Broschüre kann bei der GdP-Direktionsgruppe Koblenz zum Selbstkostenpreis von 9,50 €/incl. Versandkosten bestellt werden.
Bestellungen per Mail an mail@gdpbundespolizeikoblenz.de