Herbsttagung in Fulda
Am 12. und 13. Oktober 2022 fand – bereits traditionell – die gewerkschaftpolitische Herbsttagung der Tarifgruppe der Direktionsgruppe (DG) Koblenz der Gewerkschaft der Polizei (GdP) unter der Leitung von Hans-Gerd Müller statt. Als Veranstaltungslokal wurde dieses Mal das Parkhotel in der Dom- und Barockstadt Fulda ausgewählt. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren diejenigen Kolleginnen und Kollegen aus den Kreisgruppen im Zuständigkeitsbereich der Direktionsgruppe Koblenz eingeladen, die auch für das Tarifwesen Verantwortung tragen.
Die Vorschau der im Januar 2023 beginnenden Tarifrunde für den Bund und die kommunalen Arbeitgeber, die Nachbetrachtung des 7. Ordentlichen Delegiertentages der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, standen neben weiteren gewerkschaftlichen Themen auf der umfangreichen Tagesordnung.
Den Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten.
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte mit Frank Bühler (links im Bild) ein kompetenter Referent aus der Abteilung Kundenmanagement der VBL Karlsruhe gewonnen werden, der umfassend und informativ zu dieser komplexen Thematik referierte. Insbesondere stellte er die aktuellen Veränderungen dar und beantwortete im Anschluss an seinen Vortrag spezielle Fragen aus dem Teilnehmerkreis.
Zur VBL:
Angesichts der wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland muss sich die Altersvorsorge auf mehrere Säulen stützen. Deshalb ist betriebliche Altersversorgung heute wichtiger denn je. Dafür steht die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Die VBL ist die größte deutsche Zusatzversorgungskasse. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung sind die Tarifverträge zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Altersversorgung VBLklassik ist für alle Tarifbeschäftigten von Bund und Ländern (außer Hamburg und Saarland) obligatorisch. Sie ist speziell auf den öffentlichen Dienst zugeschnitten.
Zur Historie der VBL:
Die VBL wurde 1929 in der Weimarer Republik unter dem ursprünglichen Namen Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Anfang der 50er Jahre bekam die VBL ihren Namen und zog nach Karlsruhe. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde 1997 die Zusatzversorgung auch in den neuen Bundesländern eingeführt. Von 1967 bis 2001 galt für die Zusatzrenten im öffentlichen Dienst das Gesamtversorgungssystem: Die Summe aus gesetzlicher Rente plus Zusatz-versorgung sollte in etwa den Beamtenpensionen entsprechen. Mit dem Altersvorsorgeplan 2001 haben die Tarifvertragsparteien das Recht der Zusatzversorgung grundlegend reformiert. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde durch ein neues, modernes Betriebsrentensystem nach dem Punktemodell abgelöst.
In den alten Bundesländern finanzieren Versicherte und beteiligte Arbeitgeber die VBLklassik noch im Umlageverfahren nach einem solidarischen Prinzip: Ähnlich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung fließen eingezahlte Gelder von Arbeitgebern und Beschäftigten unmittelbar in die Betriebsrenten. Mit der Reform der Zusatzversorgung haben Tarifpartner und die VBL sich geeinigt, die VBLklassik langfristig auch kapitaldeckt zu finanzieren.
Die Höhe der Betriebsrente richtet sich nach der Anzahl der Versorgungspunkte. Je nach Alter und Entgelt erwirbt der Versicherte jährlich Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Versorgungspunkte nimmt die VBL sogenannte Altersfaktoren zur Hilfe. Je jünger der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor, weil eine längere Verzinsung zu erwarten ist.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Zusatzversorgung durch die VBL für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich eine unverzichtbare Säule in der Altersversorgung darstellt.
Mit einem ausführlichen Erfahrungsaustausch zu aktuellen Angelegenheiten aus den Kreisgruppen und der Direktionsgruppe Koblenz klang die Veranstaltung aus.