Herbsttagung der GdP- Tarifgruppe Koblenz

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Am 15. und 16. Oktober 2014 fand – bereits traditionell – die gewerkschaftspolitische „Herbsttagung“ der Tarifgruppe der Direktionsgruppe (DG) Koblenz der Gewerk-schaft der Polizei (GdP) unter der Leitung von Hans-Gerd Müller (im Bild 1. von links) in Halsenbach-Ehr im Hunsrück statt. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Foto) waren die Kolleginnen und Kollegen aus den Kreisgruppen im Verantwortungsbereich der Direktionsgruppe Koblenz eingeladen, die für das Tarifwesen zuständig sind.

 

Der Vorsitzende der Direktionsgruppe Koblenz Kollege Roland Voss ließ es sich nicht nehmen, die Kolleginnen und Kollegen persönlich zu begrüßen. Er nahm die Gelegenheit wahr und informierte aus erster Hand aus dem Vorstand des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei und über weitere tagesaktuelle gewerkschaftspolitische Themen. Im Anschluss daran fand ein angeregter Meinungsaustausch insbesondere über die Situation im Tarifbereich statt.

Die „Nachbetrachtung“ der letzten Tarifrunde 2014 für den Bund und die Kommunalen Arbeitgeber, die Entgeltordnung des Bundes, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist und weitere gewerkschaftliche Themen standen auf der umfangreichen Tagesordnung.

Bei der Analyse der Tarifrunde wurde deutlich, dass der erzielte Tarifabschluss bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich breite Zustimmung fand. Durch den beschlossenen „Mindestbetrag“ von 90 Euro ist es endlich gelungen, die seit langen bestehende Forderung der Gewerkschaft der Polizei umzusetzen und dadurch insbesondere die unteren Einkommensgruppen zu stärken.

Die Entgeltordnung des Bundes wurde eingehend besprochen. Die Kolleginnen und Kollegen haben bis zum Ablauf des Jahres 2014 Zeit, ihre Ansprüche zu prüfen und einen Antrag auf höhere Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung zu stellen. Hierzu steht den GdP-Mitgliedern der „EGO-Vergleichsrechner“ als Service und Entscheidungshilfe zur Verfügung.

Das Personalentwicklungskonzept für die Bundespolizei wurde eingehend besprochen. Ziel des Personalentwicklungskonzeptes ist es unter anderem, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dauerhaft berufliche Perspektiven zu bieten und dadurch die Bundespolizei als Arbeitgeber attraktiv zu machen.

Einer der Leitgedanken ist die Förderung der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gemäß Personalentwicklungskonzept haben die Tarifbeschäftigen im Rahmen ihrer beruflichen Entwicklung die Möglichkeit sich beim Bundesverwaltungs-amt durch die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt für Tätigkeiten ab der Entgeltgruppe 9 (vergleichbar gehobener Dienst) zu qualifizieren. Die Teilnahme an dieser Fortbildung soll im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten unterstützt werden. Soweit die Theorie. In der Praxis ist hierzu in den letzten Jahren kein Aufruf / keine Ausschreibung erfolgt. Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit Kolleginnen, die erfolgreich am Eignungs- Auswahlverfahren teilgenommen haben, nicht zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zur Verwaltungsfachwirtin zugelassen wurden. Hier gilt es nunmehr, dass das Personalentwicklungskonzept auch für den Tarifbereich von der Dienststelle mit Leben erfüllt und umgesetzt wird damit es nicht zur „Luftnummer“ verkommt.

Weiterhin sieht das Personalentwicklungskonzept vor, das vorhandene und realisierbare Höhergruppierungsmöglichkeiten auszuschöpfen sind. Es ist daher unabdingbar, dass die entsprechenden Haushaltstitel voll umfänglich verbraucht werden, zumal in der Praxis viele Tarifbeschäftigte höherwertige Tätigkeiten ausführen, während die Tätigkeitsdarstellungen oft nach den vorhandenen Haushaltsstellen / Haushaltsmitteln erstellt werden.

Den Schwerpunkt der Tagung bildete die Information über das seit dem 1. Juli 2014 in Kraft getretene neue Rentenpaket. Hierzu konnte mit Herrn Christian Denz, stellvertretender Dienststellenleiter der Auskunfts- und Beratungsstelle Mainz – Bad Kreuznach der Deutschen Rentenversicherung ein kompetenter Referent gewonnen werden. Herr Denz informierte über die verschiedenen Altersrenten und insbesondere über die vier konkreten Verbesserungen des neuen Rentenpakets: die Rente mit 63, die Mütterrente, die verbesserte Erwerbsminderungsrente und die Neugestaltung von Zahlungen bei Reha-Leistungen. Aufgrund der verschiedenen Altersrenten, der komplexen Thematik und den mit dem Rentenpaket umfangreichen Neuerungen sollten sich die Kolleginnen und Kollegen unabhängig ob sie zu den rentennahen oder den rentenfernen Jahrgängen gehören, individuell von der Rentenversicherung beraten lassen.

Die Rentenberechnung ist kompliziert, weil sie den persönlichen Lebenslauf berück-sichtigt, sie ist eine beitragsbezogene Leistung. Wer länger als andere Beiträge einzahlt oder höhere Beiträge, der wird später in der Regel auch eine höhere Rente erhalten. Maßgelblich für die Berechnung sind die Entgeltpunkte. Sie sind entscheidend für die individuelle Rentenhöhe. Sie errechnen sich grundsätzlich aus dem versicherten Arbeitsentgelt. Bei der Rentenberechnung wird dieses Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunkt des entsprechenden Jahres bezeichnet. Damit ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn das persönliche Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer entspricht. Liegt das persönliche Entgelt höher, so erhält man einen höheren Entgeltwert. Liegt es allerdings darunter, so erhält man weniger als einen Entgeltpunkt.

Bei der Personalstruktur im Bereich der Bundespolizeidirektion Koblenz sind ca. 28 Prozent aller Tarifbeschäftigten dem einfachen Dienst zugeordnet. Das bedeutet, dass diese Kolleginnen und Kollegen bei der jährlichen Rentenberechnung weniger als einen Entgeltpunkt erhalten. Es ist daher unabdingbar, dass auch ein Attraktivitätsprogramm für den Tarifbereich aufgelegt wird, damit die Kolleginnen und Kollegen für ihre qualifizierte Arbeit gerecht bezahlt und somit auch nach Eintritt in die Rente ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung durch die Sozialbehörden angemessen leben können.

Kollege Hans-Gerd Müller informierte über den 5. Ordentlichen Delegiertentag der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei – vom 25. März 2014 bis 27. März 2014 in Potsdam. Die von der Tarifgruppe der Direktionsgruppe Koblenz erarbeiteten und eingereichten Anträge wurden alle aufgenommen. Es gilt nun, im Rahmen der laufenden Legislaturperiode, die Anträge abzuarbeiten und Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

Mit einem ausführlichen Erfahrungsaustausch zu aktuellen Angelegenheiten aus den Kreisgruppen und der Direktionsgruppe Koblenz klang die Veranstaltung aus.