Es wird Zeit!

Roland VossEin Kommentar von Roland Voss, Vorsitzender der GdP Direktionsgruppe Koblenz

Erneut wird auf dem Rücken der Bundespolizei und im Spannungsfeld einer politisch motivierten Auseinandersetzung, vor einem Gericht eine polizeiliche Maßnahme der Bundespolizei verhandelt. Hintergrund ist eine Befragung gem. §22 Abs. 1a BPOLG der Bundespolizei von Menschen in einer Regionalbahn in Hessen. Jetzt ist auch der Bundesinnenminister gefragt, Stellung zu beziehen und für Klarheit zu sorgen. Oder ist das zu viel verlangt?

Bei der Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Koblenz bleiben vorerst Fragen offen. So wird der Spruch nichts daran ändern, dass der Migrationsdruck und die Zahl illegaler Einreisen – auch mit Zügen der DB AG – massiv zunehmen wird. Kontrollen an den Grenzen gibt es nicht mehr und wären auch für diesen Ansturm – zumindest kurzfristig – nicht umsetzbar. Die Bundespolizei ist bisher davon ausgegangen, dass der § 22 Abs. 1a BPOLG eine hinreichende Rechtsgrundlage darstellt. Dieses sieht das Gericht – zumindest die 1. Kammer des VG Koblenz anders. Nach Auffassung des Gerichtes Stellt der „ §22 Abs. 1a BPOLG keine hinreichende Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Bundespolizei dar, da die unerlaubte Einreise in den Zügen bereits abgeschlossen sei. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Bundespolizei zur Verhinderung der unerlaubten Einreise ausschließlich an der Grenze zuständig sei. Somit könne in „Mitteldeutschland“ keine Fahndung / Kontrolle nach illegal eingereisten Menschen von Seiten der Bundespolizei durchgeführt werden. Damit läge auch keine Eingriffsbefugnis mehr für die Bundespolizei vor.
Wir tun nur unseren Job, so wie wir es gelernt bekommen und so wie wir unsere Rechtsgrundlage verstehen sollen. Die Versuche, die Polizei immer wieder in eine „besondere Ecke“ drängen zu wollen, trete ich daher in diesem Zusammenhang entschieden entgegen. Polizisten sind keine Rassisten, auch nicht bei lagebildabhängigen Befragungen und Kontrollen. Was sind die Fakten? Tatsache ist: Fast zwei Milliarden Fahrgäste nutzen in Deutschland die Züge, in denen auch die 7,19 Millionen in Deutschland lebenden Ausländer sowie rund 8 Millionen deutsche Staatsbürger mit »Migrationshintergrund« mitreisen und in denen die Bundespolizei gelegentlich Befragungen vornimmt. Es ist verständlich, dass sich einige sensible Reisende mit nichtdeutschen Familienwurzeln oder Aussehen aus der Menge von Reisenden »herausgepickt« fühlen, wenn sie ein Polizeibeamter anspricht. Allein schon angesprochen zu werden, empfindet manche als ehrverletzende Provokation. Doch warum? Vor was haben die Menschen Angst, wenn sie von der Polizei befragt werden?

Das VG Gericht in Koblenz hat sich daher nicht auf diese Diskussion eingelassen, sondern lediglich die mangelhafte Rechtsgrundlage der Bundespolizei und des „§22 Abs. 1a BPOLG beschrieben. Der konkrete Sachverhalt spielte für das VG Koblenz offensichtlich keine Rolle, weswegen es für das VG auch nicht auf die Frage des zulässigen Adressatenkreises ankam. Also Herr Dr. de Maizière, wie sieht es aus mit einer politischen Stellungnahme aus ihrem Hause? Folglich gibt es zwei Möglichkeiten um Rechtsklarheit zu erhalten. Entweder wird die Bundesregierung die Rechtsgrundlage für die Bundespolizei ändern und beispielsweise einfacher und verständlicher gestalten, oder die Bundespolizei geht aufgrund bisher fehlenden höchstrichterlichen Entscheidungen in die Berufung. Diese ist ausdrücklich zugelassen worden.
Meiner Meinung nach wäre beides sinnvoll. Dieses Verfahren zeigt, wie schwierig der Beruf des Bundespolizisten ist und wie wichtig es wäre, wenn die Politik endlich wieder das Thema innere Sicherheit für sich finden würde. Wir bräuchten wieder eine klare politische Rückendeckung, ordentliches Handwerkzeug und eine vernünftige Personalausstattung. Es wird Zeit.

Euer Roland Voss

Link zum Zeitungsbericht: http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Ausweiskontrolle-wegen-Hautfarbe-Neue-Schlappe-fuer-die-Polizei-_arid,1223855.html#.VEzkEh-FqkA