Liebe Kolleginnen und Kollegen,DGB und GdP warnen: Aktionismus bei Beamtenpensionen würde Milliarden kosten:Würden Beamte von heute auf morgen in das Rentensystem einbezogen, kämen auf die öffentlichen Haushalte zusätzliche Kosten von 13 Milliarden Euro pro Jahr zu. Neben den laufenden jährlichen Pensionsausgaben von zirka 35 Milliarden Euro müssten schließlich zeitgleich für ca. 1,8 Millionen aktive Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt werden.
Die jährlich wiederkehrenden Forderungen nach Kürzung oder Abschaffung der Beamtenpensionen sind „von Neid geprägt, von wenig Sachkenntnis getrübt und destruktiv“.
Längst haben Bund und Länder für zukünftige Versorgungsausgaben Versorgungsrücklagen und -fonds eingerichtet. Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern wurden die gleichen Sparmaßnahmen wie Rentnerinnen und Rentnern zugemutet. Der Staatshaushalt wurde entlastet und die Kosten der Beamtenversorgung sind geringer als vorhergesagt gestiegen.
Einige Politiker machen es sich zu leicht. Im Sommerloch rufen sie nach Änderungen, treffen aber allzu häufig die falschen Entscheidungen, wenn es drauf ankommt. Beispielsweise müsste die von so vielen hoch gelobte Föderalismusreform I revidiert werden, damit die Forderung nach Überführung der Beamtinnen und Beamten in die Rente vollzogen werden könnte.
Die GdP nennt die Diskussion um Höhe der Beamtenpensionen „Unfug“ GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Vielzahl von Angestellten hat neben ihrer Grundsicherung im Alter auch eine betriebliche Altersversorgung. Wird fairerweise diese Absicherung im Alter mit der Beamtenversorgung verglichen, dann müssen die unterschiedlichen Belastungen der Alterssicherungssysteme mit in die Betrachtung gezogen werden.“ Der Pensionär, so die GdP, sei steuerlich wesentlich höher belastet und zahle einen enorm höheren Beitrag zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Freiberg: „Ihm ist vom Gesetzgeber die Möglichkeit verwehrt, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.Vergleicht man also die verfügbaren Einkommen von Rentnern und Pensionären, dann schmelzen die Unterschiede auf ein Minimum zusammen.
„Quelle: www.gdp.de und www.dgb.de
Roland Voss
Vorsitzender
Gewerkschaft der Polizei (GdP)
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