Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Änderung arbeitszeit- und urlaubsrechtlicher Vorschriften am 23. Juli 2008 beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Verordnung im August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit zum 1. September 2008 in Kraft tritt.
Der Erholungsurlaub kann nun bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres abgewickelt werden. Die Frist zur Abwicklung von Erholungsurlaub aus dem Vorjahr wird dauerhaft von neun auf zwölf Monate verlängert. Bereits Erholungsurlaub aus dem Jahr 2007 kann noch bis zum 31. Dezember 2008 abgewickelt werden.
Eure
GdP-Direktionsgruppe Koblenz