Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das BVerwG hat damit die Rechtsauffassung des OVG NRW nicht gestützt und erklärte die Praxisgebühr für verfassungsgemäß. Das Urteil wurde am 30.4.2009 gesprochen und liegt hier noch nicht vor. Die Pressemeldung geben wir Euch in der Anlage zur Kenntnis.