Bundespolizei stellt ein!

Die Bundespolizei stellt für das Jahr 2010 ein. Dabei stehen 240 Studienplätze für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und 600 Ausbildungsplätze für den mittleren Polizeivollzugsdienst zur Verfügung.  Die Bewerbungsverfahren für eine Einstellung im September 2010 haben bereits begonnen und enden am 30. November 2009 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und am

31. Dezember 2009 für den mittleren Polizeivollzugsdienst.

 

Welches sind die allgemeinen Voraussetzungen?

Sie sind an einem interessanten, vielseitigen, fordernden und krisensicheren Lebensberuf mit guten Aufstiegschancen interessiert, der bereits während der Ausbildung bzw. des Studiums gut vergütet wird?Sie besitzen Teamgeist, Zivilcourage, Entscheidungsvermögen, sind physisch und psychisch gut belastbar und bundesweit mobil? Dann könnten Sie bei der Bundespolizei richtig sein!

Die Bundespolizei hat zur Beantwortung aller Fragen Einstellungsberater, die gerne ihre Fragen beantworten.

Hier erfahren Sie, welche allgemeinen Voraussetzungen Sie als als Polizeivollzugsbeamt(in)/er in die Bundespolizei  erfüllen müssen:

  • Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU -Staatsangehörigkeit.
  • Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
  • Sie sind als Frau mindestens 163 cm (als Mann 165 cm) und höchstens 195 cm groß.
  • Sie sind nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich.
  • Sie besitzen die allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. der neuen Klasse B. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. Lebensalter) ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen.
  • Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
  • Sie sind nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeivollzugsdienst geeignet.
  • Sie besitzen
    • Leistungsbereitschaft
    • Soziale Kompetenz
    • Flexibilität und Mobilität
    • Geistige und körperliche Fitness
    • Demokratieverständnis
    • Physische und psychische Belastbarkeit
    • Teamfähigkeit
    • Zivilcourage
    • Entscheidungsvermögen
    • Positives Erscheinungsbild
    • Kommunikationsfähigkeit
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
  • Sie haben erfolgreich an einem Eignungsauswahlverfahren teilgenommen.

Welche besonderen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Mittlerer Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze den mittleren Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand.
  • Sie haben die Hauptschule erfolgreich besucht und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung bzw. schließen diese in Kürze ab.
  • Sie können sich in englischer Sprache verständigen.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre, jedoch nicht älter als 24 Jahre am Tag der Einstellung (Ausnahmeregelungen möglich).

Die zweieinhalbjährige Ausbildung findet in einer Aus- und Fortbildungseinrichtung der Bundespolizei statt. Dabei wird die fachtheoretische Ausbildung durch Fachpraktika ergänzt. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Die Termine für Bewerbung und Einstellung können bei den Einstellungsberatern erfragt werden. Die Erreichbarkeiten der Einstellungsberater finden Sie unter: www.bundespolizei.de

Gehobener Polizeivollzugsdienst

  • Sie haben oder erwerben in Kürze die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife mit Studienberechtigung.
  • Sie sind nicht älter als 31 Jahre am Tag der Einstellung.
  • Sie können in englischer Sprache kommunizieren und verfügen nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache.

Die dreijährige Laufbahnausbildung wird in einem Studiengang an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Lübeck durchgeführt und wird von Fachpraktika im Bereich der Bundespolizei unterbrochen. Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung bestehen in der Bundespolizei gute berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten.

Die Termine für Bewerbung und Einstellung können bei den Einstellungsberatern erfragt werden. Die Erreichbarkeiten der Einstellungsberater finden Sie unter: www.bundespolizei.de

Einen zusammenfassenden Überblick über Voraussetzungen für die Einstellung, über Ausbildung und Studium sowie die Möglichkeiten einer späteren Verwendung bietet die Broschüre:  Bundespolizei Broschüre

Weitere Informationen unter www.bundespolizei.de