Nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nimmt nun die Erstellung des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 Fahrt auf. Bereits am 2. Mai 2018 soll sich das Bundeskabinett mit dem Haushaltsentwurf befassen. Ein guter Grund für den stellv. Bezirksvorsitzenden Sven Hüber und Judith Hausknecht, sich mit dem Mitglied des Deutschen Bundestages und neuem Chefberichterstatter für den Haushalt der Bundespolizei, Martin Gerster (SPD), zu treffen. Das in sehr vertrauensvoller Atmosphäre geführte Gespräch bestätigte erneut, dass die Bundespolizei in Martin Gerster einen erstklassigen Kenner der Materie und großen Unterstützer im Parlament hat.
Martin Gerster hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode im parlamentarischen Verfahren entscheidende Verbesserungen für die Beschäftigten der Bundespolizei durchgesetzt, so zum Beispiel die Hebung von 800 Stellen aus dem mittleren in den gehobenen Dienst (mit den entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten) oder die Hebung von 1.000 Stellen von Tarifbeschäftigten von Entgeltgruppe 3 und 5.
Die Bundesregierung beabsichtigt nun, ein sogenanntes „Sofortprogramm Personal“ zu starten. Im Gespräch mit Martin Gerster ging es deshalb darum klarzustellen, dass nicht die für die Jahre 2018 bis 2020 bereits festgelegten Stellenmehrungen für die Bundespolizei ein zweites Mal politisch „verkauft“ werden, sondern es sich um echte weitere Stellenerhöhungen zur Schließung der Personallücken handeln muss. Interessant wird dabei sein, ob die im Koalitionsvertrag festgelegten 7.500 weiteren Stellen für die Sicherheitsbehörden den (alten) Sicherheitspaketen I und II zugerechnet werden und wie groß der Anteil für die Bundespolizei sein soll. Besprochen wurde auch, dass das Verhältnis Vollzugsbeamte – Tarifbeschäftigte in höherwertigen Entgeltgruppen – Verwaltungsbeamte wieder stimmig gemacht werden muss. Bei dem erfolgten Anstieg der Planstellen für Vollzugsbeamte muss auch das Rahmen- und verwaltende Personal „mitwachsen“. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt die GdP-Forderung nach einer Anhebung der Haushaltsplanstellen für Fachoberlehrer in den höheren Dienst und der Wegfall der kw-Vermerke für die Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte (BUK) bekräftigt.
Mit Verweis auf die Festlegungen des Koalitionsvertrages, der Bundespolizei keine neuen Aufgaben zuzuweisen und sie stattdessen in Kriminalitätsschwerpunkten wie an Bahnhöfen einzusetzen und die Bereitschaftspolizei zu stärken, wurde mit Martin Gerster auch besprochen, dass die Bundespolizei aus Sicht der GdP – auch aus verfassungsrechtlichen Gründen – nicht zur Betreibung und Bewachung geplanter sogenannter „AnKER-Zentren“ herangezogen werden darf. In den Personalforderungen zum Bundeshaushalt sind dafür auch keinerlei Mittel vorhanden.
Die GdP-Vertreter sprachen auch die Forderung für den Personalhaushalt nach einer Durchschlüsselung der Planstellen für weitere verbesserte Beförderungsmöglichkeiten und besser geschlüsselten Stellen auch für Tarifbeschäftigte an, denn in der Verwaltung bedarf es mehr Attraktivität. Die Aufgaben für höhere Bewertungen von Tarifstellen nach EG 6 bis 9a sind in der BPOL vorhanden! Auch zum Sachhaushalt wurde mit Martin Gerster diskutiert, vor allem die Defizite bei Liegenschaften, Personalkosten, Beschaffungen und Versorgungsfonds wurden dargelegt.
Die Haushaltspolitiker um Martin Gerster werden nun zunächst den Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz abwarten und dann daran ggf. Hand anlegen. Dem Auftaktgespräch werden nun weitere zum dann konkreten Regierungsentwurf, sowohl mit dem Chefberichterstatter Martin Gerster als auch mit anderen Haushaltspolitikern, folgen.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei