Die Gewerkschaft der Polizei fordert die Bundesregierung auf, das Tarifergebnis 2010 in seinem gesamten Volumen zu übertragen und längst überfällige Anpassungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten vorzunehmen.
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes ist auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare des Bundes zeit- und inhaltsgleich und in einem dem Tarifabschluss im Volumen entsprechenden Umfang zu übertragen:
Zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung zählen:
· die Anhebung der Grundgehälter, des Familienzuschlags sowie der Amtszulagen, der Erschwerniszuschläge, der Mehrarbeitsvergütungssätze und aller weiteren dynamisierten Besoldungsbestandteile
zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent,
zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent sowie
zum 1. August 2011 um 0,5 Prozent.
· eine Einmalzahlung im Januar 2011 in Höhe von 240 Euro bzw. für Anwärterinnen und Anwärter in Höhe von 50 Euro, für Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger anteilig, entsprechend ihrer jeweiligen Arbeitszeit bzw. ihres jeweiligen Versorgungssatzes,
· die Übernahme aller ausgebildeten Anwärter-/innen, Referendare/-innen entsprechend der tarifvertraglichen Übernahmeregelung.
Nicht alle Bestandteile des Tarifvertrages sind auf den Beamtenbereich übertragbar.
Wir fordern neben den materiellen Anpassungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht nachfolgend aufgeführte Strukturverbesserungen, die zu einer Übertragung des Tarifergebnisses im Volumen zählen:
· die Übertragung der Altersteilzeitregelung und deren systemgerechte Ausgestaltung,
– die Absenkung der Arbeitszeit von gegenwärtig 41 Stunden auf das tarifvertraglich vereinbarte Niveau von 39 Stunden in der Woche unter Wiederbesetzung der durch
· die Arbeitszeitverkürzung und die Fortführung der Altersteilzeit frei werdenden Stellen,
· die Möglichkeit bestimmte Zulagen (u.a. Polizei- und Feuerwehrzulage) wieder zu dynamisieren und ruhegehaltfähig zu stellen,
· sechs zusätzliche Urlaubstage bei Schichtdienst sowie
· Abschlagsfreier vorzeitiger Ruhestand sowie besondere gesundheitsfördernde Maßnahmen für langjährig im regel- und unregelmäßigen Schicht- und Wechselschichtdienst tätige Beschäftigte.
Die GdP fordert insgesamt, den Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung durch konkrete Maßnahmen der Personalentwicklung bessere berufliche Perspektiven zu bieten.