Es ist jetzt 100 Jahre her, dass Frauen das aktive und passive Wahlrecht erhielten. Dieses Recht, das für uns heute selbstverständlich erscheint, musste gegen viele Vorurteile von Männern – und auch von Frauen – durchgesetzt werden. So wurde damals Frauen etwa verminderte Intelligenz unterstellt sowie auf Grund ihrer Gebärfähigkeit eine natürliche Bestimmung für den häuslich-privaten, scheinbar politikfernen Bereich zugeschrieben. Anita Augspurg (1857-1943) war zusammen mit Lida Gustava Heymann (1868-1943) eine der Vorkämpferinnen für Frauenrechte in Deutschland. Eines ihrer Hauptziele war das Frauenwahlrecht. Dazu gründeten sie zunächst in Hamburg (1902) und dann in Bayern (1913) Vereine, die sich schließlich über das gesamte Kaiserreich ausbreiteten. Schließlich hatten sie Erfolg.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei