GdP: Personalbedarf jetzt beim Haushaltsgesetzgeber einfordern

„Wir fordern die Präsidenten der Bundespolizeidirektionen, der Bundespolizeiakademie und die Leitung des Bundespolizeipräsidiums Potsdam auf, den erkennbaren und darstellbaren Personalmehrbedarf der Bundespolizei für die jeweiligen Verantwortungsbereiche deutlich zu machen und über das Bundesministerium des Innern als Haushaltsanforderung in den Bundeshaushalt 2011 einzubringen“ . So der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, Josef Scheuring in Berlin.

Durch umfangreiche Ausbaumaßnahmen an einer Reihe deutscher Flughäfen, die Erhöhung des Sicherheitsbedürfnisses im bahnpolizeilichen Bereich, einer zunehmenden Inanspuchnahme der Bundesbereitschaftspolizei und der ständigen Erhöhung des Umfangs von Auslandseinsätzen ist nach Überzeugung der GdP bereits heute ein nicht gedeckter Personlamehrbedarf vorhanden.

Zudem besteht Personalmehrbedarf in der, den Anforderungen der nächsten Jahre nicht angepassten Aus – und Fortbildungsorganisation der Bundespolizei.

Dieser Bedarf wird in den nächsten Jahren weiter deutlich zunehmen.

Polizistinnen und Polizisten die im Jahr 2011 eingestellt werden, stehen frühestens 2014 für den Polizeidienst zur Verfügung. „Deshalb ist eine konsequente Einforderung des absehbaren Personalmehrbedarfs überfällig und Kernverantwortung der Bundespolizeibehörden.

Den Personalvertretungen der Bundespolizei, die gesetzlich in die Personalbedarfsforderungen einzubeziehen sind, liegen bisher solche Forderungen nicht vor.

Es geht aber nicht an, dass in allen Bereichen über fehlendes Personal geklagt, aber Abhilfe dieser Situation von den Verantwortlichen der Bundespolizei noch nicht einmal konsequent eingefordert wird.  Wir brauchen die deutsche Politik nicht wegen zu schlechter Personalausstattung der Polizei zu beschimpfen, wenn die Polizeiführung überhaupt keine Personalforderung erhebt“, so Scheuring.

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