Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erneut informieren wir euch mit aktuellen und ausführlichen Infos von der Bundespolizei aus Koblenz. Die Info-Post wird zusammengestellt von den GdP Kollegen im GPR. In dieser Ausgabe haben wir folgende Themen zusammengestellt:
1. Delegiertentag der GdP Direktionsgruppe Koblenz findet vom 24.-26.11.2015 statt.
Roland Voss: Brauchen wir mehr Kontrollen an den EU-Binnengrenzen?
Offenbart die Migrationslage Lücken in der Europäischen Union (EU)?
Warum wurden die erforderlichen Diskussionen nicht rechtzeitig geführt?
In den letzten Jahren hat die GdP mehrmals Kritik am kontinuierlichen Personalabbau an Deutschlands Grenzen geübt. Die dramatischen Steigerung grenzbezogener Kriminalität, sowie die weiterhin anhaltende, ungebremste und unkontrollierte Zuwanderung stellen die gesamte Entwicklung der EU auf den Kopf. Der Lage angemessene, intelligente und hochmobile Kontrollen an den Grenzen sind kein Widerspruch für ein friedliches Europa. Der Schutz der Grenzen muss endlich ernst genommen werden! Unsichere Grenzen sind eine erhebliche Gefahr für den inneren Frieden in Europa. Die aktuelle Entwicklung tatenlos zuzusehen, ist politisch unverantwortlich und dient weder der weiteren politischen Ausgestaltung der Europäischen Union noch der inneren Sicherheit in Deutschland. Wir wissen, dass die europäischen Vertragsstaaten die Ausgestaltung des „Schengener Abkommens“ nicht ernst genommen haben. Die zugesagten Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der Sicherheit, die Grundlage für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen waren, wurden nicht eingehalten. Der europäische Außengrenzschutz funktioniert nicht und wird auch in absehbarer Zeit nicht funktionieren können, da die europäische Staaten weiterhin zu unterschiedliche Interessen haben und bestehende Verträge nicht eingehalten werden.
Der Personalaufbau an den Grenzen wird wieder an Bedeutung gewinnen. Ebenso sind dezentrale Werbung und Ausbildung wichtiger denn je. Viele Fragen, die die Delegierten aller Dienststellen der BPOLD Koblenz in der Zeit vom 24.-26.11.2015 auf ihren Delegiertentag im saarländischen Kirkel diskutieren werden. Ebenso wird der Vorstand neu gewählt und die Personalratslisten für die Personalratswahlen 2016 aufgestellt.
2. Verselbstständigungen in den Inspektionen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem sich die Beschäftigten in allen unserer Dienststelle immer mit großer Mehrheit für einen eigenen örtlichen Personalrat ausgesprochen haben, ist für die bevorstehende Personalratswahl im Jahr 2016 eine erneute Abstimmung gesetzlich erforderlich. Die GdP Direktionsgruppe unterstützt die Verselbstständigungen und das Bestehen eigener örtlicher Personalräte in vollem Umfang. Regionale Belange vertreten zu können ist in der aktuellen Zeit sicherlich wichtiger denn je. Nur wenn sich in einer geheimen Abstimmung mehr als 50 % der Beschäftigten für eine Verselbständigung aussprechen, kann eine eigene Personalvertretung – also ein ÖPR – gewählt und somit eine wirksamere Betreuung der Kolleginnen und Kollegen „vor Ort“ sichergestellt werden.
Der Vorstand der GdP Direktionsgruppe Koblenz bittet daher um aktive Teilnahme an den örtlichen Abstimmungen.
3. Parlament folgt GdP-Vorschlag und verbessert den DuZ!
Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Besoldungsänderungsgesetz (18/6156) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6583) angenommen. Darüber hinaus hat der Innenausschuss beschlossen, den Gesetzentwurf im Wesentlichen um folgende Maßnahmen zu ergänzen:
– Erhöhung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten zugunsten von Beamtinnen und Beamten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten.
Geplant sind:
2,30 € bei Nachtstunden von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr (aktuell 1,54 €)
1,15 € Samstags von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr (aktuell 0,77 €)
4,90 € an Sonn- und Feiertagen (aktuell 3,27 €)
Ø Schaffung einer Stellenzulage für Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Dienst leisten – zeitlich befristet bis 2018,
Ø Erhöhung der Reisebeihilfen an abgeordnete Beschäftigte, so dass eine wöchentliche Familienheimfahrt ermöglicht wird – zeitlich befristet bis 2018,
Ø Aufhebung der versorgungsrechtlichen Hinzuverdienst-grenzen für Pensionäre, die bis Ende 2018 beim BAMF tätig sind, Schaffung eines Zuschlags für Beamtinnen und Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung ihr Dienstverhältnis verlängern, um bei der Bewältigung
Ø einer besonderen Lage zu unterstützen,
Ø Umstellung der monatsweisen Anrechnung beim Hinzuverdienst auf eine Jahresbetrachtung, so dass Verdienstspitzen, etwa bei kurzfristigen Tätigkeiten, regelmäßig anrechnungsfrei bleiben können,
Ø Vereinheitlichung des Familienzuschlags der Stufe 1 (der sog. Verheiratetenzuschlag) zugunsten der Besoldungsgruppen bis A 8, die bisher einen etwas geringeren Monatsbetrag erhalten,
Ø Erhöhung der Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr/Feuerwehr,
Ø Verbesserte Anreize für Bewerber des höheren Dienstes durch Erweiterungen bei der Anerkennungsmöglichkeit von besonderen Qualifikationen und beruflichen Vorerfahrungen,
Ø Anhebung der besoldungsrechtlichen Obergrenzen und Angleichung auf dem Niveau der Bundesoberbehörden.
Die Erfordernisse für die Verbesserungen wurden von Abgeordneten erkannt. Die gewerkschaftliche Lobbyarbeit trägt Früchte. Doch wir sind noch nicht am Ziel. Der „DuZ“-Heiermann rückt näher.
GdP – WIR bleiben weiter dran!
4. Schnelle Hilfe an den Grenzen erforderlich!
Niedriglohnstellen sind keine Lösung
Der durch die Organisationsprüfung festgestellte Bedarf von annähernd 1000 zusätzlichen Dienstposten und Planstellen für Polizeibeamte an der deutsch-österreichischen Grenze muss schnellstmöglich umgesetzt und gedeckt werden! Dafür hat die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, seit 2008 gekämpft. Da der Bedarf dauerhaft besteht, ist er auch zwingend durch Polizeibeamte zu decken, zumal es sich auch um Aufgaben aus dem Kernbereich der hoheitlichen Tätigkeiten handelt. Es werden eben anders als in den 90er Jahren keine Besetzungen von Wärmebildfahrzeugen etc. gesucht, die dort, wo sie eingesetzt waren und sind eine große Unterstützung und ein ganz wertvoller, nicht wegzudenkender Teil der Bundespolizei sind!
Für deren Weiterbeschäftigung auch nach der Neuorganisation der Bundespolizei und ihre außertarifliche Eingruppierung hat die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, nicht zuletzt durch die Umbenennung von GUK in BUK gesorgt!
Wenn man derzeit Hilfskräfte bei der Bundespolizei einstellen würde, – so wie es eine andere Gewerkschaft fordert – würde man nicht hinnehmbare prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen.
Der Ruf nach einer befristeten Einstellung von nur außertariflich und auf Weisung des Bundesfinanzministers in der für Ungelernte (und etwas anderes wären sie nicht) vorbehaltene Entgeltgruppe 3 des TVÖD sind keine Forderungen, die ernsthaft von einer Polizeigewerkschaft gewollt sein können. Der Stundensatz der Entgeltgruppe 3 liegt in der Nähe des Mindestlohns und ist niedriger als der von Beschäftigten im privaten Sicherheitsgewerbe
Das ist nichts, was dem Anspruch der Bundespolizei als attraktiver Arbeitgeber gerecht wird. Wir schätzen die Arbeit der Bundespolizeilichen Unterstützungskräfte (BUK) sehr, deswegen wollen wir keine „prekären Beschäftigungsverhältnisse“. Wir, die GdP treten für gute und gerechte Arbeitsbedingungen ein.
5. ÖPR der BPOLI BXB stellt Überlastungsanzeige.
Der ÖPR der BPOLI BXB hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BPOLI BXB eine Überlastungsanzeige geschrieben.
Wir gehen davon aus, dass unsere Behördenleitung und alle Personalverantwortlichen, vor allem die Führungskräfte, der BPOLD Koblenz ihrer Verantwortung sehr bewusst sind. Sicherlich wird die bundespolizeiliche Lageentwicklung nicht geringer. Schon heute zeichnet sich ab, dass die Bewältigung der aktuellen Lage, eine einmalige Lage in der Geschichte unserer Behörde und unseres Landes ist und leider vernab eines planbaren Einsatzverlaufes verläuft. Jeder Vorschlag und jede individuelle Überlegung, die helfen, werden gerne entgegen genommen.
6. Reisekosten: Große Wegstreckenentschädigung.
Nach § 5 Absatz 2 Bundesreisekostengesetz können anstatt der „normalen“ Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer (sog. kleine WE) wenn an der Benutzung des privaten Pkw ein erhebliches dienstliches Interesse besteht 30 Cent je Kilometer (große WE) gezahlt werden. Gründe hierfür können u.a. die Mitnahme von umfangreichen Gepäck (Einsatzbekleidung, Ausrüstungsgegenstände usw.) sein.
Die „große WE“ muss aber zwingend vor Antritt der Reise beantragt und genehmigt werden. Also sollte jeder darauf achten, dass er rechtzeitig vor Antritt der Dienstreise, insbesondere zu den Einsätzen in der aktuellen Migrationslage, die Abordnungsverfügung erhält und dann die erforderlichen Anträge stellen kann.
7. Schutzimpfungen in der Bundespolizei.
Auch bedingt durch die Migrationslage sollte jeder Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Bundespolizei seinen Impfschutz überprüfen. Beispielhaft kann hier die Bundeswehr genannt werden. Bevor Soldaten im Bereich der Migrationslage eingesetzt werden prüft die Bundeswehr ob der Soldat „voll durchgeimpft“ ist.
Wer Zweifel hat ob er/sie die empfohlenen Impfungen und oder Wiederholungsimpfungen hat kann sich beim AMD erkundigen. Wir empfehlen den Impfausweis einzuscannen und an den AMD Frankfurt zu mailen. bpolp.amd.frankfurtm@polizei.bund.de
Vom AMD erfolgt daraufhin eine Beratung über ggf. notwendige Impfungen.
Eure
GdP-Direktionsgruppe Koblenz