Kooperation ?

„Von Kooperation kann überhaupt keine Rede sein.“

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière hat als eine Rahmenbedingung zur weiteren Behandlung des Berichtes der Werthebach – Kommission die Kooperation mit Behörden, Interessenvertretungen und Gewerkschaften vorgegeben.

Der bisherige Umgang mit den  Behörden, der Personalvertretung und den Gewerkschaften wird nach Überzeugung der Gewerkschaft der Polizei aber dem Mindestanspruch an einem kooperativen Umgang miteinander nicht gerecht. 


Kooperation stammt von dem lateinischen Wort “cooperatio – Zusammenwirkung / Mitwirkung”. Die Kooperationspartner müssen dazu ein, der Kooperation entsprechendes Verhalten erwarten. Gegenseitige Rechte und Pflichten sind Grundlage einer solchen Kooperation. Im bisherigen Prozess hat der Bundesinnenminister mit der Werthebach – Kommission eine Kommission eingesetzt und dazu einen Beirat berufen. Der Beirat hat der Kommission in mehreren Gesprächsrunden vortragen dürfen und hat schriftliche Abhandlungen eingereicht. An der inhaltlichen Festlegung des Berichtes der Werthebach – Kommission wurde der Beirat nicht beteiligt. Eine Abstimmung des Berichtes der Kommission mit dem Beirat ist nicht erfolgt. Das Ergebnis des Berichtes haben die Mitglieder des Beirates aus dem Fernsehen erfahren. Der Bundesminister des Innern hat dann am neunten Dezember 2010 eine öffentliche Bewertung des Berichtes vorgenommen. Eine Anhörung des Beirates dazu ist nicht erfolgt. Die beteiligten Behördenleiter wurden erst unmittelbar vor der medialen Veröffentlichung des Berichtes informiert.

Bis hierher kann von Kooperation überhaupt keine Rede sein.

Am 21. Dezember 2010 fand dann eine Informationsveranstaltung des Staatsekretärs, Klaus Dieter Fritsche für die Behördenleiter, Interessensvertretungen und Gewerkschaften statt. Die Beteiligten durften sich zum bisherigen und zukünftigen Verfahren äußern. Gleichzeitig wurde von Fritsche erklärt, dass eine Projektgruppe eingesetzt wird, die eine Vorlage erarbeiten soll, auf deren Grundlage de Maizière im Frühjahr eine Entscheidung treffen wird. Unterhalb der Projektgruppe werden drei Stabsbereiche gebildet, die sich mit Detailfragen beschäftigen.

Weder in der Projektgruppe noch in den Stabsbereichen sind die Interessensvertretungen und Gewerkschaften eingebunden.

Sie dürfen jedoch bis zum 20. Januar 2011 einen entsprechenden Hinweis gegenüber der Projektgruppe einreichen, wenn aus ihrer Sicht einzelne Aspekte der Sachverhalte des Berichts der Werthebach – Kommission einer Klarstellung oder Ergänzung bedürfen. Nach der nächsten Projektgruppensitzung, die für den 28. Januar 2011 vorgesehen ist, wird dann zeitnah eine erneute Informationssitzung stattfinden. Dieses Verfahren wird nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich der Personalvertretungen nicht einmal dem rechtlichen Grundanspruch gerecht.

Von einer Kooperation jedenfalls mit den Interessensvertretungen und den Gewerkschaften kann in keiner Weise gesprochen werden.

Die Möglichkeit, Hinweise zur Entscheidungsfindung einzubringen und Informationen über den Entscheidungsstand zu erhalten, sind ganz natürliche Grundansprüche eines jeden Menschen in einem demokratischen Rechtstaat. Diese demokratische Selbstverständlichkeit im Umgang mit grundgesetzlich legitimierten und rechtlich zuständigen Gewerkschaften oder gar mit Personalvertretungen, die mit ganz konkreten Beteiligungsrechten ausgestattet sind, als Beteiligungsprivileg darzustellen, ist unakzeptabel.

Der Sinn einer Kooperation jedenfalls ist damit in keiner Weise erfüllt.

 

Quelle: www.gdp-bundespolizei.de