OVG Mainz bestätigt Rechtsauffassung des GPR Koblenz

·         Die Beschwerde der Bundespolizeidirektion Koblenz gegen die
einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichts Mainz vom
07.10.2010 wurde abgewiesen.

·         Zielvereinbarungen zur Steigerung der Arbeitsleistung unterliegen der Mitbestimmung der Personalvertretungen.

·         Richtungsweisende Entscheidung zum Schutz der Beschäftigten gegen Überforderung und Stärkung des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretungen.

Roland VossLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bereits mit Datum vom 07.10.2010 hatte das VG Mainz (Az.: 2 L 815/10.MZ) dem Antrag des GPR der BPOLD Koblenz entsprochen und sogar im Rahmen einer einstweiligen Anordnung entschieden. Der Bundespolizeidirektion Koblenz (BPOLD KO) wurde einstweilen untersagt, bis nach Abschluss der Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens, die mit den Inspektionsleitern abgeschlossene Zielvereinbarung anzuwenden und weiter umzusetzen. Gleichzeitig wurde untersagt, Zielvereinbarungen mit den Stabsbereichen abzuschließen und umzusetzen.”

Die BPOLD KO legte – mit Rückendeckung des Bundespolizeipräsidiums Potsdam – gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Mainz Beschwerde ein. Auch die Beschwerde bleibt ohne Erfolg und wurde nun vom 4. Senat des Oberverwaltungsgericht (OVG) Mainz zurückgewiesen (Az.: 4B 11229/10.OVG)

Um was geht es eigentlich?

Der GPR der BPOLD Koblenz hat in einer ganz zentralen Frage die Beteiligung der Personalvertretung beantragt. Der GPR will Schutzrechte für die Beschäftigten, so wie sie im BPersVG beschrieben sind, wahrnehmen. Die Behörde in Koblenz sah dieses bislang anders und verweigerte die Mitbestimmung der Personalvertretung.

Es geht ganz konkret um die Mitbestimmungsrechte des Personalrates bei den geschlossenen Zielvereinbarungen, die mit Einführung des „BPOL – Controlling” immer mehr Leistung von den Beschäftigten verlangen. Mithin wissen wir, dass die Arbeit in der Bundespolizei offensichtlich mehr krank macht, als in vielen anderen Bereichen. So hat es auch die Beerlage Studie deutlich belegt. Grund für den GPR, die durch die Direktion Koblenz nicht anerkannten Rechte der Beschäftigten mit Hilfe der DGB Rechtschutz GmbH vor dem Verwaltungsgericht Mainz einzufordern.

Der Personalrat macht ein „Arbeitnehmerschutzrecht“ geltend, um die enormen und weiter steigenden Belastungen der Beschäftigten bei anhaltender Personalnot reduzieren zu können.

Dass wir innerhalb der Bundespolizei viele ungelöste Problemstellungen haben, bestätigt unser Präsident Manfred Lohrbach in seinem Mitarbeiterbrief zum Jahreswechsel. Darin verspricht er uns allen, dass er sich im neuen Jahr mit Nachdruck um die Problemstellungen in unserer Direktion kümmern möchte. Dabei beschreibt Herr Lohrbach das Kernproblem sehr treffend, nämlich, dass er sich verstärkt den Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Krankheitsstand, Überzeitarbeit, Gesundheitsprävention und (damit) der Burn-Out-Vorbeugung widmen möchte.

Die GdP hat seit langem den Menschen in den Mittelpunkt aller Überlegungen gestellt. Wir wissen, dass die Ressource „Mensch“ von ganz zentraler Bedeutung ist. Wir sind um diese klare Aussage unseres Präsidenten froh. Suggeriert sie doch, dass der Mitarbeiter endlich wieder mehr an Bedeutung gewinnen soll.

Das dieses bisher nicht so war, geht aus dem gleichen Mitarbeiterbrief hervor. Darin erklärt unser Präsident, dass wir erneut „unsere“ für dieses Jahr 2010 gesteckten Ziele souverän erreicht hätten.  Und dass alles, nachdem wir es in den vergangenen Jahren geschafft haben, unsere Erfolge zu steigern.  Damit, so sagt unser Präsident weiter, hätten wir gezeigt, was diese Direktion alles leisten kann.

Die Mitarbeiter sehen das anders und resümieren nüchtern, dass offensichtlich die zu erreichenden Ziele am Wichtigsten zu sein scheinen. Eine Identifikation mit irgendwelchen Zielen, die zudem nicht mit der Personalvertretung vereinbart wurden, fehlt. Die Mitarbeiter haben vom bloßen Erfüllen von Zahlen und vom Erreichen von Zielvorgaben, die sich auf die Beurteilungen auswirken können, am Wenigsten. Verständlicher Weise können solche Ziele und Vorgaben der Leitung nicht mit den Ideen und der täglichen polizeilichen Praxis gleichgestellt werden. Die Beschäftigten erfahren stattdessen, dass der gesamte Umstrukturierungsprozess der Bundespolizei immer mehr Leistung von ihnen abverlangt. Die Mitarbeiter spüren nur, dass das Erfüllen von „Kennzahlen“ inzwischen wichtiger ist, als effektive eigenverantwortliche polizeiliche Tätigkeit. Die hochgepriesenen qualitätssichernden Maßnahmen, Qualitätsmanagement und Controlling werden als Kontrolle und Gängelei angesehen und schaden eher, als sie nutzen. Tatsächlich bedeuten Zielvereinbarungen und immer höhere Zielvorgaben einen nicht gerechtfertigten und nicht mehr hinzunehmenden Leistungsdruck.

Der GPR in Koblenz wollte und konnte einer immer größeren Regelungswut und Kennzahlen nicht länger zusehen. Den Kolleginnen und Kollegen wird eindeutig zu viel abverlangt. Die Folgen sind gravierend. Hohe Krankenstände, Burn-Out und Demotivation.

Und hier hat nun auch das OVG die Rechtsauffassung des GPR bestätigt und erklärt, dass gerade wenn es um Arbeitsbelastung und Leistungshebung geht, der Personalrat mitzubestimmen hat. Das Gericht musste würdigen, ob eine überhöhte Inanspruchnahme der Beschäftigten in Folge der Zielvereinbarungen gegeben ist. Es bejahte klar. Die Expertenanhörung im Bundestag lieferte hierfür wertvolle Hinweise. Die Zahlreichen Vorschläge der Expertenanhörung wurden bisher nicht umgesetzt.

Die Ausführungen des Mainzer Gerichts sind daher für die gesamte Bundespolizei von großer Bedeutung. Sie treffen zahlreiche Problemstellungen in ihrem Kern.

Dass der GPR die Einhaltung von „Mitarbeiterschutznormen“ verwaltungsrechtlich einfordern musste stimmt sehr nachdenklich. Die Vorschriften, die die Mitarbeitervertretung für die Beschäftigten reklamiert, dienen dem Schutz der Beschäftigten vor Überlastung. Dieses Interesse sollte auch die „Konzernleitung“ in Potsdam und in allen Direktionen haben. Mit Interesse ist daher auch die Aussage unseres Präsidenten Lohrbach zu werten, der den Mitarbeitern verspochen hat, dass er sich im neuen Jahr mit Nachdruck und verstärkt Themen wie Mitarbeiterzufriedenheit, Krankheitsstand, Überzeitarbeit, Gesundheitsprävention und der Burn-Out-Vorbeugung widmen wird.

Der richtige Weg hierzu ist es, mit dem Personalrat zusammen zuarbeiten. Der Personalrat kennt die Probleme der Menschen und hat Lösungsvorschläge. Die GdP wird sich in diesen Prozess weiter einklinken, geht aber nun davon aus, dass die weit verbreitete “Regelungswut” vieler Dienststellen, Zielvorgaben, Controlling (so wie es die Bundespolizei sieht), Kennzahlenfetischismus deutlich zurückgefahren werden oder gänzlich abgeschafft bzw. deutlich eingedämmt werden. Dieses würde der Gesundheit der Beschäftigten und der Leistungsfähigkeit der Bundespolizei dienen. Die Zeit ist längst überfällig!

Im Übrigen ist dieses Problem kein alleiniges Problem der Direktion Koblenz. Es ist in allen Direktionen – in der gesamten Bundespolizei – alltäglich und gegenwärtig.

Ich sage dieses ausdrücklich, da die GdP Direktionsgruppe Koblenz darüberhinaus keine Zweifel an einer konstruktiven Zusammenarbeit der Beschäftigtenvertretung und der Dienststellenleitung aufkommen lassen möchte. In diesem konkreten und hoffentlich einzigen Fall, blieb dem GPR nichts anderes übrig, als mit ausgezeichneter Unterstützung und Beratung des DGB Rechtschutz und der Juristin Susanne Theobald, den Weg vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Mit dem jetzigen Beschluss ist der Weg zur Beteiligung wieder klargestellt und genormt.

Roland Voss
Vorsitzender
GdP Direktionsgruppe Koblenz

Der Beschluss des VG Mainz: vg-mainz-zielvereinbarung.pdf

Der Beschluss des OVG Mainz: 02_Beschluss OVG Rheinland-Pfalz

Der Mitarbeiterbrief Präsident Lohrbach: 03 Mitarbeiterbrief Präsident Manfred Lohrbach

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