BVerwG – Urteil vom 28.05.2014 – Az: BVerwG 6 C 4.13
Keine Zuständigkeit der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier Die Bundespolizei ist nur unter engen Voraussetzungen zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes auf dem Bahnhofsvorplatz in weiterlesenBVerwG – Urteil vom 28.05.2014 – Az: BVerwG 6 C 4.13