Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie uns bekannt wurde, hat der Präsident der Bundespolizei die Dienstbefreiung für den Rosenmontag gestrichen. Offensichtlich ist nicht jeder Verantwortliche in den einzelnen Regionen (Direktionen) mit der Regelung der Brauchtumspflege einverstanden.
Warum diese Gleichmacherei? Bisher waren regionale Entscheidungen möglich und auch sinnvoll. Wie kam diese Entscheidung zustande? Haben sich mehrheitlich „Regionalfürsten“ aus Neid gegen einen Brauchtumstag ausgesprochen? Welche Entscheidungsfreiheiten haben eigentlich regionale Präsidenten? Dürften sie, wenn sie wollten anders entscheiden?
Fragen über Fragen.
Es hat den Anschein, als dürfe keiner der regionalen Direktionspräsidenten über die Genehmigung einer Dienstbefreiung für den Rosenmontag in seiner Direktion entscheiden.
Die Folge ist, dass offensichtlich Menschen über unsere Kollegen in den weitverbreiteten Karnevalsregionen entscheiden, die kein Interesse an Brauchtum und keinen Bezug zu Karneval haben.
Grund genug für uns, dem Bundesinnenminister diesen Umstand vorzutragen.
Wir wissen auch, dass es in den nachgeordneten Behörden des Bundes, auch des BMI, solche differenzierten Regelungen gibt. So haben die Angehörigen des BMI mit Dienstsitz in Bonn gem. Ministerentscheid (Erlass vom 03.01.2012) nach wie vor am Rosenmontag dienstfrei. Ähnlich sieht es in anderen Behörden aus.
Die Vorsitzenden der betroffenen regionalen GdP Direktionsgruppen haben daher entschieden, einen Brief an den BMI zu schreiben (Anlage).
Uns ist bewusst, dass es keinerlei Rechtsanspruch auf diese Dienstbefreiung gibt, und es nur um eine Geste der Anerkennung unserer schweren Arbeit gehen kann.
Wir sprechen Klartext!
Roland Voss
Hoch lebe die Narrenfreiheit.
Recht habt ihr – Jahrelang war es kein Problem – jetzt wird alles schlechter – auch die bisher gute Karnevalsregelung!
Herr Minister: Bitte geben Sie dem Antrag statt!
Hallo Roland,hallo närrisches Volk,
auch wenn ich mich unbeliebt mache,
finde ich es richtig das es den Tag nicht gibt.Das habe ich dem Präsidenten und einigen aus dem Rheinland in einem informellen Gespräch auch mitgeteilt.
Du schreibst …. es nur um eine Geste der Anerkennung unserer schweren Arbeit gehen kann.
Ich weiß das du es anders meinst, aber als einer aus Brandenburg kommt in mir das Gefühl auf das alle anderen keine gute Arbeit leisten.
Wenn sollen doch alle einen Tag bekommen um ggf. das Brauchtum der Region zu pflegen.
Ich weiß das es bei euch anders war und ich hatte da schon vorher meine Probleme, weil es Dienststellen gibt die dann fast eine Woche lang nur in Notbesetzung laufen und man woanders auf dem Schlauch steht weil man auf seine vorgesetzte Stelle angewiesen ist.
Zur Zeit halte ich es aber eher unangebracht.Ich finde es auch nicht richtig das das BMI den Kollegen (BMI)in Bonn frei gibt.
Mir geht es nicht um Neid.Ich brauche den Tag nicht frei.
Trotzdem fand ich es gut das der Präsident einen Tag allen Beschäftigten frei gegeben hat.
Gruß Geppi
Hallo Geppi,
vielen Dank für deine Rückkopplung.
In dem zitierten Erlass geht es exakt um die Frage der Pflege des Brauchtums. Dieses am Beispiel des Rosenmontages, der seit eh und je frei war, galt es uns darzustellen.
Die Diskussion um diese „Ungleichbehandlung“ machten die Behördenleiter und / oder das BPOLP auf, die nicht in der Lage sind, eine adäquate und angemessene, auch ortsbezogene Entscheidung in dieser Sache zu treffen.
Warum sonst hätte die Bundespolizei entscheiden sollen, die per Erlass mögliche Regelung nicht umzusetzen?
Alle anderen Regionen sollen unter den gleichen Gesichtspunkten einen Tag für ihre Brauchtumspflege erhalten. Ich glaube, dass ist mehr als selbstverständlich und auch gerecht. Denn auch in anderen Bereichen kann es nur um eine Geste der Anerkennung der geleisteten Arbeit gehen.
Wir haben inzwischen zahlreiche Zuschriften und Anrufe erhalten. Das Thema berührt die Kolleginnen und Kollegen. Die ganz große Mehrzahl ist der Auffassung, dass unser Antrag richtig ist. Gerade auch deswegen, weil es viele Behörden gibt, die diese Erlasslage anwenden. So haben die Angehörigen des BMI mit Dienstsitz in Bonn gem. Ministerentscheid (Erlass vom 03.01.2012) nach wie vor am Rosenmontag dienstfrei.
Die Solidarität kann nur dahin gehen, dass die Erlasslage, differenziert und ortsbezogen angewendet wird und dass bedeutet auch, dass an einem so wichtigen Tag – dem Rosenmontag – in den Karnevalshochburgen Dienstfrei zur Brauchtumspflege gewährt werden darf.
Solidarität aber heißt nicht, dass die Errungenschaften immer mehr eingeschränkt werden und zu Lasten einer immer stärkeren Belastungssituation führen.
Wir haben zwei vollkommen unstrittige, wissenschaftliche Studien, die zweifelsfrei belegen, dass die Beschäftigten der Bundespolizei im hohen Maß überlastet sind. Mit der Streichung eines dienstfreien Tages wird sich unsere Situation nicht zum positiven verbessern. Verantwortung sieht anders aus.
Roland Voss
Na, dann will ich mal hoffen, dass unser IM auch ein Karnevalist ist.
Wage zu bezweifeln, dass sich an der Entscheidung etwas ändert!
Aber: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Warten wir`s ab.
Bis dahin:
Dreimal Kölle Alaaf!!!!!!!!!!!
Weiß denn irgendjemand, wie das Schreiben 110101 – 20120130 des Ex-Koblenzers des Ref. 82 zu verstehen ist?
Ein schlimmeres Kauderwelsch habe ich bisher selten gelesen. Ein Wörterbuch (Präsidium – Deutsch) sollte hierzu erarbeitet werden.
Ist es denn so schwer, sich kurz knapp und verständlich auszudrücken?
@ René Gebbert
Das passt wie die Faust auf`s Auge. Die Gewerkschaft versucht etwas positives für die Belegschaft BPOL rauszuholen und aus den eigenen Reihen wird dieses Vorhaben untergraben. Das informelle Gespräch (incl. P) hat bestimmt in einem Potsdamer Keller stattgefunden. Dort gehen Spaßbremsen nämlich zum Lachen hin. Traurig, traurig……..