Ungleichbehandlung? Brauchtumspflege in den Dienststellen der BPOLD Koblenz und die „nicht nachvollziehbare“ Entscheidung der Behördenleitung
Am 07.02.2023 hat die Behördenleitung entschieden. Die Pflege des Brauchtums in der BPOLD Koblenz wird es nicht mehr so wie in den vergangenen Jahren üblich geben. Sie bezieht sich auf eine Erlassregelung des BMI und eine Verfügung des BPOLP. Auf dieser Grundlage entschied die Behördenleitung – entgegen dem Ratschlag der Personalräte und der GdP. Die Folge: Unterschiedliche Arbeitszeitregelungen für die nachgeordneten Dienststellen und Standorte der BPOLD Koblenz und, Beschränkungen der Brauchtumspflege in Regionen, in denen Rosenmontag seit Jahren „rheinisch“ zelebriert wird.
Die Verfügungslage des BPOLP ist in den letzten Jahren ist nahezu identisch geblieben, mit Ausnahme während der Pandemie. Auch die aktuelle Erlasslage des BMI lässt bewusst Spielräume offen. Nach Auffassung der GdP wäre eine vergleichbare, positive Regelung – so wie in den letzten Jahren üblich – im gesamten Geschäftsbereich der BPOLD KO möglich.
Warum also diese negative Entscheidung der Behördenleitung?
Die Auslegung der Erlass- und Verfügungslage von BMI und BPOLP zu Arbeitszeitregelungen zur Brauchtumspflege am Rosenmontag hat die Behördenleitung vorgenommen, anstelle dem Ratschlag der Personalvertretung zu folgen. Somit lässt die BPOLD Koblenz den nachgeordneten Dienststellen und ihren Personalräten leider keinen Verhandlungsspielraum zu. Örtliche und regionale Möglichkeiten zur Regelung der Pflege des Brauchtums in Zuständigkeit der Inspektionen werden somit unterbunden. Es wurde stattdessen die denkbar ungünstigste und am wenigsten nachvollziehbare Entscheidung getroffen – trotz gegenteiliger Ratschläge der Personalräte.
Diese Arbeitszeitregelung zur Pflege des Brauchtums wird von den Beschäftigten als ungerecht, nicht nachvollziehbar und für viele benachteiligend empfunden.
Soziale Errungenschaften für die Beschäftigten – ohne Grund und Not – abzuschaffen und völlig unterschiedliche Arbeitszeitregelungen in den Dienststellen zu verfügen, entsprechen nicht der Gleichbehandlung und der Wertevorstellung der Kolleg:innen. Sie stoßen bei ihnen auch nicht auf Akzeptanz.
GdP Direktionsgruppe Koblenz