KollegInnen optimal vorbereiten und schützen
Die Rückführung ist eine breit gefächerte bundespolizeiliche Aufgabe, die nicht nur die Flughäfen betrifft, sondern auch die Rückführung auf dem Seeweg. In den vergangenen Wochen gab es gleich mehrere politische Ideen, diese Aufgabe noch zusätzlich auszuweiten: Die Bundespolizei soll die Rückführung von Gefährdern komplett selbstständig durchführen (und nicht wie bisher mit Unterstützung der Landespolizei), sie soll die Rückführung aus Sammeleinrichtungen (z.B. aus den AnKER-Zentren) leisten und sie ist für das Einrichten und Betreiben von Transferzentren vorgesehen.
All diese Aufgaben sind sehr personalintensiv und müssen nach unserer Ansicht zwingend zu einer Erhöhung des Personalbestandes führen. Dieser Aspekt fehlt jedoch leider wie so oft in der politischen Debatte. Die Bundespolizei steht vor der Herausforderung, sich trotz der ohnehin angespannten Personalsituation zügig auf die hohen und weiter steigenden Bedarfe an Rückführungen einstellen zu müssen. Aktuell verfügt die Behörde über rund 1.000 Personenbegleiter Luft (PBL), die bereits heute den aktuellen Bedarf kaum abdecken können. Hinzu kommt, dass von den vorhandenen 1.000 PBL lediglich 800 tatsächlich für Rückführungen zur Verfügung stehen.
Wir werden daher weiter Druck machen, damit zusätzliches Personal eingeplant wird und die Kolleginnen und Kollegen, die diese anspruchsvolle und belastende Aufgabe wahrnehmen, auch die entsprechenden Rahmenbedingungen für ihre Arbeit erhalten. Bereits Anfang des Jahres haben wir unsere Forderungen für die Aufgabe Rückführung formuliert und diese Ende Juni bereits in einem persönlichen Gespräch mit Stephan Mayer (CSU), Staatssekretär im Bundesinnenministerium, erörtert.
Die GdP fordert:
• eine monatliche Zulage (Erschwerniszulage) für PBL oder einer Vergütung je begleitetem Flug,
• eine bestmögliche materielle Ausstattung (z.B. Ausstattung jeder betroffenen Dienststelle mit einer angemessenen Anzahl an Body Cuffs),
• einen Bekleidungszuschuss,
• verbesserte arbeitszeitrechtliche Regelungen,
• Einbindung der dienstlichen Ressourcen zur Betreuung der Rückführer, wie z.B. im Falle der psychologischen Notfallversorgung,
• Kontinuierliche Aus- und Fortbildung der Rückführer, Schaffung entsprechender Ressourcen in der Aus- und Fortbildungsorganisation,
• Einsatz der PBL nur auf freiwilliger Basis,
• Sensibilisierung der Rückführer bzgl. ihrer Wahrnehmung in der Öffentlichkeit (insbesondere in Bezug auf „Social Media“),
• Verständnis und Respekt gegenüber dem sensiblen Bereich Rückführung und den dabei eingesetzten Beamten in der Öffentlichkeit schaffen,
• Schaffung geeigneter baulicher Gegebenheiten an den Dienststellen, die mit Rückführungen betraut sind (z.B. Räumlichkeiten getrennt von Reisenden oder Sichtschutz).
Unser Ziel ist es, deutlich verbesserte einheitliche und praxistaugliche Regelungen für die Rückführer zu erreichen!
Source: RSS aus GdP Bundespolizei