Wider die Normalisierung!
Der DGB diskutierte auf einer Konferenz am 16. Juni in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Gewerkschaften, was sich gegen gewalttätige Übergriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst tun lässt. Ein Tenor war schnell klar: Politik und öffentliche Arbeitgeber stehen in der Verantwortung zu handeln. Ein Veranstaltungsbericht.
Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Wenn der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen am Geld scheitert, dann läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Genau dies ist jedoch häufig der Fall. Ein Beispiel: Der Geschäftsführer eines Jobcenters beantwortet den Wunsch seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Sicherheitspersonal mit einer Gegenfrage und einem Grinsen im Gesicht: „Und wie viele Sachbearbeiterstellen wollen wir dann zur Gegenfinanzierung einsparen?“ Körperliche und verbale Übergriffe gehören mittlerweile zum Arbeitsalltag von Beschäftigten in Jobcentern, in Ordnungsämtern, von Bus- und Bahnunternehmen aber auch an Schulen. Neben der Situation von Einsatzkräften gilt es, auch deren Erlebnisse in den Blick zu nehmen, um auf dem Weg zu besserer Prävention und weniger Gewalt ein Stück voran zu kommen. Dieses Ziel hatte sich der DGB für die Tagung „Mehr Respekt! Wie mit Gewalt gegen Beschäftigte umgehen?“ gesetzt, die am 16. Juni in Berlin stattfand.
Für Respekt gibt es kein Gesetz
2016 wurden knapp 72.000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte im Dienst Opfer von Gewalt, 11 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Datenlage aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist dünn. Zahlreiche Schilderungen von Beschäftigten weisen aber auf einen Anstieg bei körperlichen und verbalen Attacken hin. DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann schilderte die Folgen für die psychische Gesundheit der Beschäftigten sowie die Qualität der Arbeit und machte klar: „Jeder Übergriff ist einer zuviel!“ Er forderte die Dienstherren und Arbeitgeber auf, das Personal mit ihren Erlebnissen nicht allein zu lassen. Zudem sei die Wertschätzung der für das Gemeinwohl erbrachten Arbeit eng verknüpft mit der Ausstattung des öffentlichen Dienstes: „Eine mangelhafte personelle und technische Ausstattung verschärft noch das Risiko der Beschäftigten, Opfer von Übergriffen zu werden“, so Hoffmann. Als Dienstherr der Bundespolizei wies Bundesinnenminister Thomas de Maizière auf die Verschärfung des Strafrechts bei Gewalt gegen Einsatzkräfte sowie Verbesserungen bei der Ausrüstung hin. Zugleich bekannte er, er wolle sich nicht daran gewöhnen, dass Bedrohungen und Gewalterfahrungen zum Arbeitsalltag von Beschäftigten im öffentlichen Dienst gehören. Respekt könne aber auch nicht per Gesetz geregelt werden: „Ein Staat kann keine Werte im Miteinander einseitig vorgeben – er kann nur für eine bestimmte Art des Zusammenlebens werben und darüber eine Diskussion anregen.“ Diese Diskussion ist auch Bundesjustizminister Heiko Maas wichtig. Er beschrieb, was Hasskriminalität im Internet mit den Opfern anrichtet. Verbale Gewalt greife immer weiter um sich und „Gewalt beginnt im Kopf. Deshalb ist es wichtig, gegen strafbare Inhalte im Netz vorzugehen“, so Maas.
Warum kommt es zu Übergriffen?
An den Ursachen für Respektlosigkeit, Aggressivität und gewalttätige Übergriffe setzte der Soziologe Wilhelm Heitmeyer an. Er differenziert dabei. Ein Beispiel: Soziale Desintegrationsprozesse, ausgelöst durch einen schnellen gesellschaftlichen Wandel, führten zu Verunsicherung. Anerkennungsdefizite träten auf. Gewalt sei dann eine enorme Anerkennungsquelle. Eindringlich warb er dafür, die einzelnen Bereiche im öffentlichen Dienst differenziert zu betrachten und genauer hinzusehen. Er geht davon aus, dass sich die Ursachen unterscheiden und sich in der Folge auch die Maßnahmen gegen Gewalt unterscheiden müssen.
Bestätigt wurde diese Annahme durch die Referentinnen und Referenten, die aus der Praxis erzählten. So berichtete Anna Grau, Personalratsvorsitzende des Jobcenter Augsburg, dass sich die Menschen, die in ein Jobcenter kommen, häufig in ihrer Existenz bedroht fühlen. Dort treffen sie auf chronisch überlastetes Personal. Zugleich gibt es keine einheitliche technische Schutzausstattung der Jobcenter in Deutschland. Dies gilt auch für den Einsatz von Sicherheitspersonal, zum Beispiel für Taschenkontrollen.
Eindrücklich schilderte Ronald Mikkeleitis, Außendienstleiter des Ordnungsamts Berlin Mitte, Erlebnisse seiner Kolleginnen und Kollegen beim so genannten Knöllchen verteilen. Erschreckend: Als Waffe wird häufig das Fahrzeug genutzt. Meist werde versucht, die Mitarbeiter damit wegzuschieben. Interessant: Drogeneinfluss spiele bei solchen Vorfällen so gut wie keine Rolle, ganz anders als bei Übergriffen auf Polizeivollzugskräfte.
Doreen Siebernik, Vorsitzende der GEW Berlin, fragte: „Haben wir ein gemeinsames Verständnis von Respekt?“ und sensibilisierte für das Thema des gegenseitigen Respekts in der Erziehung und im „in sich geschlossenen System“ Schule.
Marco Rafolt, EVG-Gewerkschaftssekretär setzte an der Arbeitssicherheit als Mitbestimmungsthema für die Betriebs- und Personalräte an. Nachdem es im Nachtzug von Frankfurt nach Hamburg immer wieder zu Übergriffen auf das Zugpersonal kam, die Bahn aber nicht dagegen aktiv wurde, drohte der dortige Betriebsrat, dem Schichtplan nicht zuzustimmen. Seitdem fährt Sicherheitspersonal zum Schutz des Zugpersonals mit.
Ein Thema für Vorgesetzte
Ein roter Faden zog sich durch die gesamte Tagung: Entscheidend ist, dass Vorgesetzte nicht wegschauen, dass sie die Beschäftigten nach einem Vorfall unterstützen und sich für bessere Schutzmaßnahmen einsetzen. Antwortet die Führungskraft: „Das gehört zu Deiner Arbeit dazu, daran musst Du Dich gewöhnen“, kommt es zur Normalisierung, warnte Heitmeyer. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack betonte: „Führungskräfte müssen dahingehend sensibilisiert werden, dass der Schutz ihrer Beschäftigten zu ihren Aufgaben gehört. Geeignete Maßnahmen zu entwickeln, für deren Umsetzung Sorge zu tragen und regelmäßig Gefährdungsanalysen durchzuführen, ist auch Teil von Führung.“ Deutlich wurde zudem, dass im öffentlichen Dienst die Folgekosten von Übergriffen durch Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit von betroffenen Beschäftigten und eine sinkende Arbeitsqualität auf Grund der psychischen Belastung nicht thematisiert werden.
Zahlreiche Lösungen liegen auf der Hand
Prävention kostet Zeit und Geld. Sowohl die Praxisberichte als auch die Beiträge aus dem Publikum machten klar: Bei beidem sieht es im öffentlichen Dienst schlecht aus. Dabei liegen viele Lösungen auf der Hand. Versteht man Prävention zunächst als den Versuch, mit Schutzausrüstung, baulichen und technischen Veränderungen, Fortbildungen und ausreichendem Personal Übergriffe zu verhindern, gibt es gute Beispiele. Bei der Polizei können Bodycams abschrecken. Die Parkraumüberwachung sollte als Doppelstreife erfolgen, die nebeneinander läuft. Oft wird das Personal von einer Tat überrascht. Gute Schulungen, die die Beschäftigten auf eine Eskalation vorbereiten und Wissen über Täterinnen und Tätern vermitteln, sind wichtig. Den Betroffenen in den Jobcentern würde es helfen, wenn sie sich für die Menschen, die zu ihnen kommen, mehr Zeit nehmen könnten. Dafür braucht es mehr Personal. Sicherheitspersonal für Taschenkontrollen und technische Lösungen, wie Notfallknöpfe und Fluchtwege, sind hilfreich, aber können nicht das alleinige Mittel sein.
Und: Jeder Vorfall muss gemeldet werden, damit psychische und physische Gewalt sichtbar wird und die Normalisierung nicht weiter voranschreitet.
Klarer Handlungsauftrag an Politik und Arbeitgeber
Personal- und Betriebsräte verschaffen den Betroffenen Gehör, bemühen sich um Prävention und gemeinsam mit Dienstherren bzw. Arbeitgebern um Anti-Gewalt-Konzepte. Zu oft ist dies noch ein Kampf gegen Windmühlen. Deshalb forderte Hannack die Dienstherren auf, ihrer Verantwortung nachzukommen. Sicherheit kostet Geld und in vielen Bereichen braucht es mehr Personal. So schloss sich auf der Tagung der Kreis im negativen Sinn, als die Personalausstattung der Justiz zur Sprache kam. In einem Berliner Fall wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten fünf Jahre nach Eingang des Strafantrags wegen Verjährung eingestellt. Auch hier der Grund: Personalmangel. Es fehlt an Richterinnen und Richtern, die die Fälle in der gebotenen Zeit bearbeiten können. Dies führt letztlich zu einem Normalisierungseffekt. Die Betroffenen fühlen sich allein gelassen, die Täterinnen und Täter wissen, ihnen wird nichts passieren. Maas bestätigte: „Die Personalausstattung hat gelitten. Der Personalaufwuchs bei der Polizei muss auch bei der Justiz nachvollzogen werden, um den Anfall von Ermittlungsverfahren bearbeiten zu können.“ „Die Personalausstattung ist das A und O“, unterstrich auch Hannack und kündigte weiteres Engagement des DGB gegen Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst an.
Source: RSS aus GdP Bundespolizei