Beförderungen werden weiter nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt

Mit Verfügung vom 04. März 2013, Ref. 72 – 11 01 00 – 0009 – 0001, hat das Bundespolizeipräsidium Postdam entschieden, dass die Beförderungen in der Bundespolizei weiterhin nach dem bisherigen Verfahren stattfinden.

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