AZV Bund: EU – Recht ist für Polizeibamte nicht anwendbar …

… das sagt zumindest Dr. Ulmer (MdEP).

In einem Schreiben an den CDU – Bundestagsabgeordneten Clemens Binninger hat der Abgeordnete des europäischen Parlamentes, Dr. Thomas Ulmer, CDU festgestellt, dass die EU – Arbeitszeitrichtlinie für die Festlegung der Arbeitszeit der Polizeibeamten in Deutschland keine Anwendung findet.

Weiter stellt Dr. Ulmer fest, “dass die Bundesregierung durch EU – Recht nicht bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten der Polizeibeamten gebunden ist. Die Ausgestaltung der Arbeitszeiten ist daher nur Aufgabe des Bundes”.

Der Abgeordnete des Europäischen Parlamentes bittet in dem Schreiben weiter,  Clemes Binninger möchte sich bei Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maiziére dafür einbringen, dass die Dienstpläne der Bundespolizei nicht zum Nachteil und gegen den Willen der Beschäftigten geändert werden. Das Schreiben liegt der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei vor.

Wie geht es jetzt weiter mit den Aussagen zu Auslegungsfragen der Arbeitszeitverordnung (AZV)?

Der Abteilungsleiter Bundespolizei im Bundesministerium des Innern (BMI), Verenkotte, sagte gegenüber dem Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) aus, dass es zu keinerlei Änderungen bei Dienst- und Arbeitszeiten vor der Beendigung der Reformschritte zur Neuorganisation kommen werde; – es sei denn, die Beschäftigten wünschen eine solche Veränderung.

Präsident Lohrbach äußerte sich auf Nachfragen des GdP Vorsitzenden Roland Voss und des GPR Vorsitzenden Klaus Venn, sowie des ÖPR Vorsitzenden Reiner Bieker anlässlich einer Personalversammlung in Frankfurt zu den 12 Stunden Schichten. Er sieht keine rechtliche Veranlassung, die 12 Stunden Schichten abzuschaffen.

Wir übrigens auch nicht.

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