Oberverwaltungsgericht erkennt Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten an
Berlin. Als einen großen Erfolg bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, das die bisherige Unterscheidung zwischen Einsatz- und Bereitschaftszeiten bei der Polizei als rechtswidrig entschieden hat. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Wir haben es immer als Unrecht weiterlesenOberverwaltungsgericht erkennt Bereitschaftszeiten als Dienstzeiten an