„Sachverhalte noch einmal auf Richtigkeit prüfen“ – Bundesinnenministerium setzt Projektgruppe zu Werthebach-Vorschlägen über BKA und Bundespolizei ein

Innen-Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer erörterten am gestrigen Nachmittag mit Vertretern der in der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Zoll vertretenen Gewerkschaften sowie den Vorsitzenden des Bundespolizeihauptpersonalrates, Sven Hüber, des Hauptpersonalrates des Bundesinnenministeriums, Hartwig Schmitt-Königsberg, sowie des Gesamtpersonalrates des BKA, Jürgen Vorbeck, das weitere Vorgehen nach der Vorlage des Berichts der Werthebach-Kommission.Neben weiteren Ministerialbeamten nahmen auch die Präsidenten der Bundespolizei, Matthias Seeger, des BKA, Jörg Ziercke, und des ZKA, Dr. Paul Wamers, an der Veranstaltung teil. Die Gewerkschaft der Polizei wurde durch den Bundesvorsitzenden der GdP, Bernhard Witthaut, vertreten. Der BDK und der BGV gaben im Verlauf der Veranstaltung keine Wortmeldungen ab, der BDZ und der Hauptpersonalrat des BMF nahmen nicht teil.Staatssekretär Fritsche wiederholte zunächst, das Minister Thomas de Maizière betont habe, dass „die Sachverhalte noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft“ würden, auf deren Basis die Kommission ihre Vorschläge unterbreitet habe. Ausgangspunkt sei die Verpflichtung aus dem Koalitionsvertrag, „die Organisation der Sicherheitsbehörden weiter zu optimieren“. Der Bundesinnenminister ließe sich dabei von fünf Prämissen leiten: So dürfe es keine Änderung des Grundgesetzes geben. Auch handele es sich „um eine Organisationsreform und keine Befugnisreform“. Die „Optimierung“ solle zu keiner Stelleneinsparung führen, vielmehr sollten freizusetzende Stellen an anderer Stelle in den Sicherheitsbehörden wieder ausgebracht werden. Die heutigen Standorte sollen „im wesentlichen“ erhalten bleiben. Die Ergebnisse der Projektgruppe würden in Kooperation mit den Vertretern der Beschäftigten und den Gewerkschaften kommuniziert. Dazu sollen die Personalräte und Gewerkschaften in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über den jeweiligen Sachstand der Projektgruppe informiert werden.Staatssekretär Fritsche teilte weiter mit, dass ab dem 05. Januar 2011 unmittelbar bei ihm eine Projektgruppe mit einer so genannten „Stabsstelle“ eingerichtet werden solle, die mit „neutraler“ personeller Besetzung in drei „Stabsbereichen“ Einzelkomplexe des Werthebach-Papiers überprüfen soll.
Praktisch bedeutet dies, dass keiner der Verantwortlichen in der Projektgruppe für die Überprüfung der Vorschläge für eine neuerliche Polizeireform aus dem Polizeibereich kommt oder als Polizeibeamter des Bundes gearbeitet hat.
Geleitet wird diese Stabsstelle durch Dr. Jörg Bentmann, bisher bei der Arbeitsstab G III des BMI (Angelegenheiten der neuen Bundesländer/Deutsche Einheit etc.) tätig. Das Arbeitspaket I dieser Stabsstelle (Abgrenzungsfragen zwischen Bundespolizei und BKA) wird durch Herrn Gernot Achsnich (bisher Referat Z 2 – Organisationsfragen innerhalb des Ministeriums) geleitet. Das Arbeitspaket II der Stabsstelle soll die Schnittstelle zwischen den Ressorts Bundesinnenministerium und Bundesfinanzministerium, namentlich zwischen Bundespolizei und Zoll, prüfen und von einem bisher nicht benannten Zollmitarbeiter geleitet werden. Das Arbeitspaket III der Stabsstelle soll sich mit Technik, Beschaffung und IT befassen und wird von Frau Christiane Laurig (Referat IT 2) geleitet.Die Projektgruppe soll nach den Worten von Staatssekretär Fritsche die Vorschläge der Werthebach-Kommission mit den betroffenen Behörden und im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium prüfen und bewerten sowie ermitteln, ob und inwieweit die Werthebach-Kommission überhaupt von richtigen Sachverhalten ausgegangen sei.
Das BMI wolle mit der Projektgruppe bereits bis zur Innenministerkonferenz Ende Mai 2011 ein Ergebnis erarbeiten, welches Bundesinnenminister Thomas de Maizière dann mit seinen Länderkollegen besprechen wolle.Auf Nachfrage bestätigte Fritsche, dass abweichend von den bisherigen Reformprojekten die Personalvertreter diesmal in der Projektgruppe nicht mitarbeiten dürfen. Das Bundesinnenministerium will diese und die Gewerkschaften nur „regelmäßig informieren“. Dies wurde nachhaltig kritisiert; Entscheidungen dürften nicht an den Betroffenen vorbei herbeigeführt werden.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter machten zunächst deutlich, dass Zweifel bestünden, ob hier nicht nur eine politische Pseudoveranstaltung durchgeführt würde, die eine Einbindung der Betroffenen vorgaukle, wobei eigentlich schon feststünde, wohin der Zug fahren solle. Fritsche widersprach dem und betonte auf Nachfrage und mehrfach, dass die Bewertung der Werthebach-Vorschläge in der Projektgruppe „ergebnisoffen“ sei, schränkte später aber ein, dies nur für den Fall der falschen Sachverhaltsannahme durch Werthebach gelten lassen zu wollen. Wenn gute Argumente vorgetragen würden, wären auch abweichende Ergebnisse möglich, die „im Interesse der Betroffenen“ dann „schnell umgesetzt werden“ sollten.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter forderten eine offene Kommunikation auf der Basis eines Kommunikationsplanes mit den betroffenen Mitarbeitern. Es gehe nicht an, dass die Betroffenen aus dem TV-Sender „Phoenix“ über ihr Schicksal und die Bewertung ihrer bisherigen Arbeit erfahren würden. Vor allem die Personalräte monierten, dass eine rechtzeitige und umfassende Information und vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht vor den Fernsehschirmen stattfände.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter kritisierten, dass Minister Thomas de Maizière noch vor wenigen Monaten in seinem Bericht an den Innenausschuss die Reform der Bundespolizei samt Bildung einer neuen Oberbehörde als richtig verteidigt hatte und nun wenige Monate später seine eigene Bewertung in Frage stelle. Bereits zuvor bei der Anhörung des Innenausschusses zur Änderung des Bundespolizeigesetzes 2008 wie auch später zur Anhörung über den Stand der Neuorganisation der Bundespolizei sei weder durch den Bundesinnenminister noch durch die jeweiligen Sachverständigen ein Defizit der jetzt von der Werthebach-Kommission behaupteten Art vorgetragen worden.
An der Situation habe sich seither nichts geändert.
Dass der Bundesinnenminister jetzt nach wenigen Monaten die diesen Vorstellungen entgegen gesetzten Werthebach-Ergebnisse begrüße, sei vor dem Hintergrund der Chronologie der Reformen unverständlich. Alle Vorschläge, die jetzt präsentiert wurden, hätten auch bereits vor Beginn der Bundespolizeireform vorgelegt und eingearbeitet werden können; die Gewerkschaft der Polizei hatte zur Prüfung dieser Felder damals ausdrücklich aufgefordert und auch das Bundeskanzleramt sei seinerzeit in die Reformpläne involviert gewesen und hätte nicht eingegriffen. Der jetzt offene Widerspruch habe die politische Glaubwürdigkeit der Führung des Bundesinnenministeriums bei den Polizeibeschäftigten erheblich beschädigt. Vor allem gäbe es bei denjenigen Beschäftigten keinerlei Verständnis, die praktisch aus dem Nichts neue Behörden wie das Bundespolizeipräsidium und neue Arbeitsbereiche in der Kriminalitätsbekämpfung etc. aufgebaut hätten, persönlich umgezogen seien und nun noch vor Abschluss der Aufbauarbeit attestiert bekämen, dass ihre komplette Aufbauarbeit in Frage gestellt würde. Eine solche „Reform in der Reform“ brauche niemand, zudem würden Lösungen für Probleme präsentiert, die die betroffenen Behörden so gar nicht hätten. Die Bundespolizei sei kein “Stabilbaukasten“, aus dem sich die Politiker in jeder Legislaturperiode neu aus Gründen der ausschließlich politischen Profilierung ein neues Reformprojekt basteln könnten, ohne das vorhergehende wenigstens mal zu Ende gebracht zu haben. Staatssekretär Fritsche widersprach dahingehend, dass es Minister Thomas de Maizière nicht um politische Profilierung ginge.Aus Gewerkschafts- und Personalvertretungssicht muss die Projektgruppe des Staatssekretärs sehr eingehend darstellen, welche Auswirkungen die einzelnen Vorschläge auf die konkreten polizeilichen Arbeitsabläufe haben und ob sich eine weitere, nicht hinnehmbare Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung für die Polizeibeschäftigten aus den Umbauplänen ergibt. Jeder Organisationsvorschlag würde daran gemessen werden, wie er sich für die Beschäftigten im „Workflow“, also in der Ablauforganisation, auswirke. Diese Punkte hätte die Werthebach-Kommission vollständig ignoriert. Staatssekretär Fritsche sagte zu, dies aufzunehmen.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter forderten, die Führungskräfte der Bundespolizei und des BKA einzubinden und nicht den Fehler zu wiederholen, eine Polizeireform ohne die Polizeiführung zu diskutieren. Angemahnt wurde, die Beteiligung der Personalvertretungen vor einer Entscheidung des Ministers und sehr frühzeitig durchzuführen, weil die Beteiligung der Personalräte Teil des Meinungsbildungsprozesses sei; so ist es gesetzlich verbrieft. Es gehe nicht an, die Betroffenenvertreter nur zur Exekution der Umsetzung bereits getroffener Entscheidungen beiziehen zu wollen. Es gehe nicht nur um Information, sondern um die Möglichkeit, sich einbringen zu können. Staatssekretär Fritsche sagte zu, eine engere Einbindung der Personalvertreter in den Meinungsbildungsprozess neu zu prüfen.Der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut kritisierte, dass das Thema Küstenwache ausgespart wurde und forderte erneut, auch in die jetzigen Projektgruppe das Thema Bundesfinanzpolizei aufzunehmen. Staatssekretär Fritsche antwortete, dass die Werthebach-Kommission offen in den Themen gewesen sei, die sie sich gab. Der jetzigen Projektgruppe sei ein Ergebnis „nicht vorgegeben“.Staatssekretär Werner Gatzer vom Bundesfinanzministerium betonte, dass nunmehr eine „völlig ergebnisoffene Prüfung“ der Werthebach-Vorschläge anstünde, in der die „Ausgangslage, Analysen und Feststellungen“ der Kommission zu prüfen seien. Gegebenenfalls sei es auch notwendig, den „Mut [aufzubringen], diesen auch nicht zu folgen“. Das Thema Küstenwache solle in einem anderen Projekt bearbeitet werden, zollinterne Fragen sollten nach seiner Ansicht zollintern bearbeitet werden.Durch die Gewerkschafts- und Personalvertreter wurde gefordert, dass die Projektgruppe auch beleuchten müsse, welche Konsequenzen im Personal- und Personalhaushaltsrecht eine Befolgung der Werthebach-Vorschläge nach sich zöge. So wurde auf die unterschiedlichen Stellenplanobergrenzen der Behörden und das unterschiedliches Laufbahnrecht verwiesen. Auch diese Folgenabschätzung gehöre zu einer seriösen Bewertung. Staatssekretär Fritsche sagte zu, dies in die Projektgruppenarbeit mit aufzunehmen.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter machten deutlich, dass Minister Thomas de Maizière den Weg gewählt habe, Angelegenheiten der betroffenen Beschäftigten und der betroffenen Organisationen nicht mit den Länderministern und den Gewerkschaften vertrauensvoll vorab zu besprechen, sondern erst über die Medien zu kommuniziere; nun müsse er auch hinnehmen, dass ihm öffentlich über die Medien geantwortet würde. Im Übrigen seien die jetzigen Vorschläge von ausnahmslos allen Mitgliedern des seinerzeitigen Beirates der Werthebach-Kommission bereits bei den Beratungen abgelehnt worden. Wenn der Minister diese abgelehnten Vorschläge nun begrüße, obwohl er selbst Zweifel an der Richtigkeit der Sachverhalte habe, so fühlten sich die Beiratsmitglieder auf den Arm genommen.Die Gewerkschafts- und Personalvertreter machten deutlich, dass durch die aus ihrer Sicht vorschnelle Begrüßung der Werthebach-Ergebnisse durch den Minister alle weiteren Schritte der Evaluation der Neuorganisation der Bundespolizei und der Konsolidierung des Bundespolizeipräsidiums, insbesondere auch von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, aber auch weitere konzeptionelle Arbeiten, auf Eis gelegt würden und Agonie einzutreten droht, weil niemand für den Papierkorb arbeiten wolle.Auf die Frage, was mit der unfertigen Reform der Bundespolizei passieren würde, antwortete Staatssekretär Fritsche, dass diese weiter umgesetzt werden solle.
Auf den Hinweis an den Staatssekretär, dass beim Thema Luftsicherheit und Frachtkontrolle die Werthebach-Kommission zu ganz anderen Bewertungen gekommen sei als die zeitgleich von Staatssekretär Fritsche geleitete Arbeitsgruppe zum selben Thema, konnten keine konkreten Antworten gegeben werden. Der Staatssekretär verwies darauf, dass der Bundesinnenminister nicht alle Empfehlungen der Werthebach-Kommission begrüßt habe, sondern diese nur als „gute Anregungen“ bezeichnet hätte. Die Projektgruppe wolle die Frage, welche Auswirkungen sich jeweils für die Belegschaft der Behörden stellen, „im Grundsatz mitberücksichtigen“.Auf Einwand von BKA-Präsident Zierke, ob die Projektgruppe des Staatssekretärs auch Alternativmodelle erarbeiten dürfe, wurde geantwortet, dass die Projektgruppe „Entscheidungsgrundlagen schaffen“ solle; sofern bestimmte Annahmen der Werthebach-.Kommission so nicht akzeptiert werden könnten und daraus Änderungsbedarf entstünde, müsse „nachjustiert“ werden.Bundespolizeipräsident Seeger betonte, dass die Bundespolizei von den Vorschlägen der Werthebach-Kommission völlig überrascht worden sei, weil derart weit reichende Vorschläge zu keiner Zeit mit der Werthebach-Kommission überhaupt erörtert wurden. Er sei aber sehr erfreut darüber, dass die nun folgenden Arbeitsschritte „ergebnisoffen“ gestellt seien. Man müsse über bestehende Schnittstellen sprechen, wie es der Koalitionsvertrag vorsehe, jedoch bei diesen bleiben und immer einen echten Mehrwert für die Innere Sicherheit im Auge behalten.Staatssekretär Fritsche betonte abschließend, dass die „fünf Punkte des Ministers“ und die Einsetzung der Projektgruppe zur Überprüfung der Werthebach-Vorschläge die Rahmenbedingungen seien, unter denen nun weitergearbeitet werden solle.