Dienstpostenhebungen

Der Bundesminister Friedrich hat nach langen Verhandlungen nun zumindest einen Teil der  Forderungen der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, die beim letzten Delegiertentag in Bamberg beschlossen wurden, erfüllt: Es wurde entschieden, weitere 1.063 Dienstposten in der Bundespolizei anzuheben. Seit Mitte 2011 wurden damit rund 3.000 Dienstposten höher bewertet und 150 Planstellen angehoben.
In den Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten werden 470 Dienstposten in ihrer Bewertung auf BesGr A 8 – A 9mZ BBesO angehoben. Damit sind alle Dienstposten PVB in den MKÜ nach BesGr A 8 – A 9mZ BBesO bewertet. Zudem wird die Bewertung von Dienstposten im Bereich der Bundespolizeiakademie sowie in den Regionalen Bereichswerkstätten verbessert.
570 Verbesserungen im gehobenen Dienst In den Bundespolizeiinspektionen (außer See- und Schutzinspektionen) wird die Bewertung von insgesamt 298 Dienstposten angehoben: Im Ergebnis sind damit alle Dienstposten für Dienstgruppenleiter der BesGr A 11 – A 13g BBesO und alle Dienstposten für stellvertretende Dienstgruppenleiter der BesGr A 10 – A 12 BBesO zugeordnet. Auch die Dienstposten der Leiter Ermittlungsdienst sind künftig einheitlich in der Bewertungsebene BesGr A 11 – A 13g BBesO. In den Bundespolizeiinspektionen KrimB werden 90 Dienstposten für Ermittlungsbeamte und Fahndungsbeamte auf die Bewertung BesGr A 10 – A 12 BBesO angehoben. Damit wird die Führungsstruktur im Bereich des Ermittlungsdienstes und der Mobilen Fahndungseinheiten verbessert. Zum gleichen Zweck werden im Bereich Kriminaltechnik 9 Dienstposten für Sachbearbeiter in die Bewertung BesGr A 9g – A 11 BBesO überführt. Auch in den Bundespolizeiabteilungen werden in nennenswertem Umfang Dienstposten in ihrer Bewertung angehoben: Die Dienstposten der Leiter der Unterstützungseinheiten werden nach BesGr A 11-13g (10 Hebungen), die Dienstposten der Einheitsführer in den Unterstützungseinheiten und Technischen Hundertschaften sowie die der Sachbearbeiter Ermittlung in den BFHu nach BesGr A 10 – A 12 BBesO bewertet (insgesamt 45 Hebungen). Gleiches gilt für die Dienstposten der Zugführer in den MKÜ und in den Einsatzhundertschaften, die ebenfalls bessere  Dienstpostenbewertungen erhalten (von bisher BesGr A 10 – A 11 BBesO auf nunmehr BesGr A 10 – A 12 BBesO = 118 Hebungen).

Herr Minister, das ist eine gute Entscheidung, aber leider immer noch nicht ausreichend, um die Gerechtigkeitslücken in der Bundespolizei mit Blick auf die Kollegen der Länderpolizeien zu schließen! Die Gewerkschaft der Polizei geht davon aus, dass zumindest die dafür benötigten Planstellen auch im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden. Wir werden uns jedoch auch weiter dafür einsetzen, dass die weiteren Gerechtigkeitslücken so schnell wie möglich in der Bundespolizei beseitigt werden. Dies gilt insbesondere auch für die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung , des Tarifbereichs und bei der Bundesbereitschaftspolizei. Wie der Abteilungs-leiter der Bundespolizei im BMI, Franz-Josef Hammerl, dem Bundespolizeihauptpersonalrat mitteilte, wird sich daher die “Arbeitsgruppe ODP” des Bundesinnenministeriums Ende April 2013 zu einer weiteren Sitzung treffen, um über weitere Möglichkeiten im Vollzugs-,  Verwaltungs- und Tarifbereich zu beraten.

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