Das ist bei uns nicht nur ein Spruch, dies wird bei uns gelebt.
Vor kurzem erreichte uns eine Beschwerde eines Kollegen aus einer Schwerpunktdienststelle.
Dieser bemängelte, dass die Kolleginnen und Kollegen, welche seit März 2018 als Polizeimeisterinnen und Polizeimeister ihren Dienst versehen, nur ein Paar Schulterstücke pro Person bekommen haben und dies jetzt bei jedem Uniformwechsel immer erst ab und dann wieder dran machen müssen.
Auch wir sind der Meinung, dass dies so nicht gehen kann und haben den Fall aufgeklärt.
Kolleginnen und Kollegen welche nicht über die ihnen laut AN (Ausstattungsnachweisung) zustehenden 3 Paar Schulterstücke verfügen, können sich diese gern über
Email: bpolp.ref64.zvb.hundstadt@polizei.bund.de
oder über die Bestellhotline 06081/9206 – 600
bestellen.
Es sind genügend Schulterstücke vorhanden, sodass alle Kolleginnen und Kollegen die ihnen zustehende Menge erhalten können.
Weitere Informationen können gern im Intranet unter Infothek/Führungs-und Einsatzmittel/Dienstkleidung nachgelesen werden.
Euer Team der GdP
Source: RSS aus GdP Bundespolizei