Am Rande einer Schulung für Personalräte der BPOLD Koblenz wurde sich über die aktuelle Auslegung arbeitszeitrechtlicher Fragen in der Bundespolizei beraten. Einigkeit besteht darin, dass es vom Bundesinnenministerium (BMI) völlig unverantwortlich ist, dass auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen Verschlechterungen eingeführt werden.
„Wir werden alle gewerkschaftlichen, personalrätlichen und juristischen Möglichkeiten ausnutzen“, so Roland Voss.
Der Zeitklau und die damit verbundene „Zuvielarbeit“ von ca. 12 Tagen im Jahr ist mit dem bestehenden Recht nicht legitimiert. Auch die Verfügungslage des BPOLP ändert hieran nichts und macht falsches nicht richtig. Das BMI ist aufgefordert, die völlig unsinnige und rechtwidrige Behauptung “Pausen unter Bereithaltung” seien Ruhepausen im Rechtssinne, sofort zurücknehmen. Nach Meinung der GdP ist es rechtlich völlig unstrittig, dass dort wo keine echten Ruhepausen gemacht werden können, dieses als Arbeitszeit angerechnet werden muss. Wir weisen daher auch auf die GdP Aktion „Klaut nicht unsere Zeit“ hin. Damit wenden wir uns gegen mögliche Absichten, Pausen unter Bereithaltung nicht als Arbeitszeit zu werten. Nach unserer Auffassung ist es im operativen polizeilichen Schicht- und Wechselschichtdienst (Dienst zu wechselnden Zeiten) nicht möglich, echte Ruhepause zu machen, da unsere Kolleginnen und Kollegen keine Autonomie über ihre Pausengestaltung haben. Selbstverständlich müssen Gelegenheiten für Erfrischungspausen ermöglicht werden. Diese sind allerdings voll als Arbeitszeit anzurechnen. Roland Voss: „Wir, die GdP, lassen Euch nicht im Stich und werden auch die Verwaltungsgerichte anrufen und ggf. durch alle Instanzen gehen.“